Stellungnahme zum Gebäudebrüterschutz an der Lenau-Grundschule in der Nostitzstraße

Stellungnahme zum Gebäudebrüterschutz an der Lenau-Grundschule in der Nostitzstraße

Zuständig für die Baumaßnahme an der Lenau-Grundschule und die Auflagen zum Artenschutz ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Genehmigung für die Entfernung von Fortpflanzungsstätten besonders geschützter Vogelarten sowie Fledermäusen wurde von der Senatsverwaltung als Obere Naturschutzbehörde im Herbst 2020 mit Auflagen erteilt. Diese sehen unter anderem vor, dass während der Bauarbeiten temporäre Ersatzniststätten/-quartiere geschaffen werden.
Aufgrund der Hinweise aus der Bevölkerung, dass Gebäudebrüter durch die Abrissarbeiten an der Fassade gefährdet seien, fand am 09.03.2021 eine Ortsbesichtigung durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der ökologischen Baubegleitung statt.
Die Arbeiten an der Fassade sind aktuell eingestellt, um die Situation der Gebäudebrüter zu überprüfen und die Schutzmaßnahmen in die Wege zu leiten.