Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, Genehmigungen nach StVO

Ansammlung von Verkehrsschilder zur Baustelleneinrichtung

Straßenverkehrsbehörde

Für folgende Anliegen:

Temporäre Maßnahmen:
  • Schwerbehinderten-Parkplätze
  • Gurtbefreiung
  • Sonderparkgenehmigungen für Schwerbehinderte
  • Arbeitsstellen
  • Haltverbotszeichen
  • Konkretisierung
  • Ausnahmegenehmigungen
  • stationäre Ladezonen
  • Containerstellungen
Dauermaßnahmen (Beispiele):
  • Durchfahrtsverbote
  • Fahrradstraßen

Fragen und Antworten

Umzug

Frage: Für einen Umzug müssen Haltverbotszeichen aufgestellt. Was ist zu veranlassen?

Antwort: Es ist eine Firma mit der Aufstellung der Haltverbotszeichen und der Beantragung der entsprechenden Anordnung zu beauftragen. Diese Firmen sind im Internet z. Bsp. unter den Suchbegriffen Baustellensicherung und Verkehrszeichenaufsteller zu finden.

Ladezone

Frage: Ein Geschäft benötigt eine stationäre Ladezone. Was ist zu veranlassen?

Antwort: Es ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Bezirksamt per Fax (90298-8019), E-Mail oder Post mit folgenden Angaben einzureichen: Straße und Hausnummer des geplanten Standortes, Angabe der benötigten Meter und die Geltungsdauer (z. Bsp. Mo-Fr 8-10 Uhr). Es sind zudem Nachweise (z. Bsp. Lieferscheine von den letzten vier Wochen) über die Notwendigkeit einer Ladezone dem Antrag beizufügen.