Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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Inhaltsspalte
Veranstaltungskonzept Friedrichshain-Kreuzberg

ACHTUNG!
Die Veranstaltungskoordination sowie die Bearbeitung von Anträgen, betreffend Veranstaltungen, sind seit dem 01.02.2020 dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg und damit der Abteilung Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächen zugeordnet. Verantwortlich ist die Bürgermeisterin Monika Herrmann (Bündnis90/Die Grünen) Die Internetseiten werden derzeit überarbeitet!
Anträge auf Genehmigung neuer Veranstaltungen, die in Friedrichshain-Kreuzberg nicht etabliert sind, sind grundsätzlich nur erlaubnisfähig, wenn sie folgende Kriterien zwingend erfüllen:
- Kiezcharakter (durch Belege nachgewiesene Unterstützung der Anwohner – ggf. Sprecher und Sprecherinnen der Anwohnerinitiativen – und anliegenden Gewerbetreibenden)
- keine kommerziellen Straßenfeste, d.h. es muss nachgewiesen sein, dass Getränke, Speisen und Waren nur zum Unkostenbeitrag abgegeben werden);
- Beachtung des Anwohnerschutzes (nur zumutbare Lärmimmissionen; Maßgeblichkeit der Häufigkeit von Veranstaltungen, die Lärmstörungen verursachen; ein angemessener zeitlicher Abstand zu anderen Festen – mindestens 3 Wochen Abstand zu vorangegangenen und zu künftigen Veranstaltungen in demselben Quartier).
Für alle Anträge gilt im Übrigen:
Rechtzeitige Antragstellung: aufgrund Personalmangels ist künftig zwingend darauf zu bestehen, dass Anträge für Veranstaltungen, die auf öffentlichem Straßenland stattfinden sollen, 9 Wochen vor ihrer Durchführung vollständig eingereicht werden. Später eingehende Anträge können ohne Ausnahme nicht mehr bearbeitet werden und müssen abgelehnt werden. Konzepte für Veranstaltungen in einem Planungsstadium ohne vollständige Antragsunterlagen sind 12 Wochen vor Durchführung einzureichen, damit eine Berücksichtigung erfolgen kann.
Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum
Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum könnten eine / mehrere Genehmigungen (Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung – StVO – und dem Berliner Straßengesetz – Berl StrG -, dem Grünanlagengesetz – GrünanlG – , dem Landesimmissionsschutzgesetz – LImSchG -) erforderlich werden.
Im Einzelnen wird je nach Art und Örtlichkeit folgendes benötigt:
- ordentlicher Antrag auf einem Kopfbogen des Veranstalters / der politischen Partei, der auch von einem Verantwortlichen persönliche unterschrieben ist
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ausführliche Beschreibung der Veranstaltung
- Art und Anlass der Veranstaltung muss beschrieben sein
- Zeitablauf (Veranstaltungszeit von … / bis …, Aufbau-/Abbauzeiten) - bemaßter Lageplan, in dem sämtliche Aufbauten eingezeichnet sind (z.B. Bühne, Stände und dergleichen)
- prüfungsfähiger Verkehrszeichenplan (in dreifacher Ausfertigung), möglichst von einer professionellen Firma erstellt
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Beschreibung der Stände (Aufstellerliste)
- erfolgt an den Ständen Beschallung durch Lautsprecheranlagen?
- Wird Alkohol ausgeschenkt? -
Beschreibung Bühnenprogramm
- welche Musik
- Pausenzeiten
- Welche Abstrahlrichtung hat die Musik von der Bühne aus - Veranstaltererklärung und Versicherungsnachweis
Anmerkung: Die Versicherung muss dieses Formblatt verwenden! Separate Schreiben können nicht anerkannt werden.
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Zeitplan
Anträge sind spätestens 9 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung beim Straßen- und Grünflächenamt vollständig einzureichen (Aufstellerliste, Veranstaltererklärung und Versicherungsnachweis können ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor der Veranstaltung nachgereicht werden), da sowohl andere Fachbereiche des Bezirksamtes als auch die Polizei und eventuell die BVG, die Verkehrslenkung Berlin und andere Institutionen beteiligt werden müssen.
Sofern Nachfristen zur Einreichung von Unterlagen gesetzt werden, sind diese zwingend einzuhalten. Andernfalls kann die Bearbeitung wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers abgelehnt werden.
ACHTUNG!
Anträge für die Gestattung des Ausschanks von Alkohol im öffentlichen Raum im Zusammenhang mit Veranstaltungen sind beim Ordnungsamt zu stellen.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Zuständigkeit bei Genehmigungen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum
für die Erteilung von Genehmigungen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum (auch für geschützte Grünanlagen) ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig.
- Fax:
- (030) 90298 - 8033
Zuständigkeit bei Genehmigungen für Sondernutzungen in öffentlichen Grünanalgen
für die Erteilung von Genehmigungen für Sondernutzungen im öffentlichen Raum (auch für geschützte Grünanlagen) ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig.
- Fax:
- (030) 90298 - 8033