Südliche Friedrichstadt - Erhaltungsgebiet gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz)

  • Südliche Friedrichstadt Erhaltungsverordnung GVBl 16.6.17

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Das Bezirksamt hat den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) für das Gebiet „Südliche Friedrichstadt“ beschlossen. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.06.2017 ist diese Verordnung rechtskräftig geworden. Das Gebiet wurde in den Grenzen des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes Südliche Friedrichstadt (mit Ausnahme des Grundstücks Wilhelmstr. 116/117) beschlossen.
Beschlossen wurden auch die Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung.