Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

Untere Denkmalschutzbehörde

Ansicht Heimstr.

Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur – unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften – zu bewahren, sowie Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Sie wirken darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg obliegt der Schutz der Denkmäler im Bezirk. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) sind Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale sowie Bodendenkmale. Hierzu gehören neben Kirchen, Schlösser und Palais, auch Wohn- und Geschäftshäuser, Industriegebäude, Gärten, Parkanlagen, Friedhöfe sowie Bodendenkmale.

Alle Denkmale sind in der Berliner Denkmalliste des Landesdenkmalamtes eingetragen.

Unsere Aufgaben im einzelnen:

  • Entscheidungen und Stellungnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Denkmalschutzrechtliches Genehmigungs- und Ordnungsverfahren bei
    • Veränderungen am Erscheinungsbild,
    • Instandsetzung,
    • Wiederherstellung,
    • Nutzungsänderung,
    • Beseitigung,
    • Entfernung von seinem Stand- oder Aufbewahrungsort,
    • Werbeanlagen.
  • Überwachung des Denkmalbestandes
  • Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

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