Hinweise für Bauherren zum Umgang mit Bäumen außerhalb des Baugrundstücks

Dienstgebäude Yorckstraße

Das Stadtbild Berlins wird ganz entscheidend von seinen öffentlichen Grünanlagen und den Straßenbäumen mitgeprägt. Insbesondere der Straßenbaumbestand verleiht dem öffentlichen Raum einen besonderen Charakter und ist für viele Menschen ein wichtiges Element der Wohn- und Lebenszufriedenheit im Kiez. Daher ist es besonders wichtig, dass sich Bauherren bereits bei den ersten Planungsüberlegungen auch über den Baumbestand außerhalb des Baugrundstückes Gedanken machen. Es soll nicht erst nach oder unmittelbar vor der Erteilung einer Baugenehmigung festgestellt werden, dass Balkonauskragungen, Gehwegüberfahrten oder Feuerwehraufstell-/-anleiterflächen mit dem vorhandenen Baumbestand auf der Straße oder in einer angrenzenden Grünanlage kollidieren. Auf Grund der geltenden Rechtslage (keine Konzentrationswirkung der Baugenehmigung) müssen Bauherren bzw. Architekten wissen, dass andere Rechtskreise einer erteilten Baugenehmigung im Wege stehen könnten. Im ungünstigsten Fall kann eine Baugenehmigung nicht oder nicht ohne erhebliche zeitliche Verzögerung/Umplanung in Anspruch genommen werden.
Darum empfehlen wir, bereits vor Beantragung einer Baugenehmigung mögliche Kollisionspunkte planerisch durchzuarbeiten und Alternativen/Varianten zu prüfen. Wenn dies erfolgt ist und ein Konflikt mit dem vorhandenen Baumbestand nicht gelöst werden konnte, ist uns dies als dem zuständigen Straßen- und Grünflächenamt (als Eigentümer der Bäume) sowie ggf. dem Umwelt- und Naturschutzamt (bei geschützten Bäumen) mitzuteilen und zu erläutern, damit seitens dieser Ämter geprüft werden kann, ob dennoch eine Zustimmung zu diesem Bauentwurf erteilt werden kann. Das Umwelt- und Naturschutzamt verlangt vor einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung mit dem Antrag die schriftliche Zustimmung des Baumeigentümers, also des Straßen- und Grünflächenamtes.
Wenn Sie diese Empfehlungen beachten, sollte eine deutlich zügigere Bearbeitung des Bauantrages möglich sein und vor allem eine sofort umsetzbare Baugenehmigung, da alle Probleme mit dem vorhandenen Baumbestand im Vorfeld geklärt worden sind.
Quelle: Straßen- und Grünflächenamt

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Straßen- und Grünflächenamt,
Fachbereich Grünflächen ,
Postfach 350701,
10216 Berlin

tiefgruen@ba-fk.berlin.de; (030) 90298-8024

  • Hinweise für Bauherren zum Umgang mit Bäumen

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    Dokument: Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grünflächen