Schülerbeförderung

Hinweisschild Schulbus

Für die Beförderung der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Schule können bei nachgewiesenem Bedarf die Kosten durch das Schulamt übernommen werden.

Die Fahrten zu den Schulen werden durch Fahrdienste durchgeführt, mit denen das Schulamt entsprechende Verträge geschlossen hat. Die Beförderung erfolgt in der Regel in Form einer Sammelfahrt von der Wohnanschrift oder von Sammelpunkten aus.

Ansprechpartner/in:

  • Herr Nguyen

    E-Mail
    Tel.: (030) 902 98 46 66
    Fax: (030) 902 98 31 70

    Zimmer: 2622

  • Antrag auf Schulwegbeförderung

    PDF-Dokument (261.2 kB) - Stand: 10/2023

  • Datenschutzerklärung Schulwegbeförderung

    PDF-Dokument (202.1 kB) - Stand: 03/2023

Der Antrag wird in der Schule des Kindes abgegeben. Anschließend erfolgt die Prüfung des Einzelfalls. Dabei werden auch Gutachen und Stellungnahmen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und der jeweiligen Schule eingeholt.

Ein Rechtsanspruch auf Schülerbeförderung besteht nicht.