Das können Sie vom Regionalen Sozialpädagogischen Dienst erwarten

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Bild: Information

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst informiert:

  • über Rechte von Eltern, Kindern und jungen Menschen,
  • über Angebote von freien Trägern, Beratungsstellen, Einrichtungen und Initiativen im Stadtteil und darüber hinaus,
  • über öffentliche Hilfen für junge Menschen und Familien.
small people - positive pose

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst berät:

  • bei Unsicherheiten von Eltern über ihre Rolle und Aufgaben,
  • bei Trennung und Scheidung von Eltern,
  • bei Konflikten in Familien,
  • wenn Eltern nicht mehr weiter wissen, am Rande ihrer Kraft sind, wenn sie sich um ihr Kind Sorgen wegen Schulproblemen, Entwicklungsverzögerungen, süchtigen Verhaltens (Drogen, Alkohol, PC,..),
  • bei unzureichendem Schutz von Kindern und Jugendlichen, wie z.B. Vernachlässigung,
  • bei Verdacht auf Misshandlung, sexuellen Missbrauch, bei drohender Obdachlosigkeit.

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst vermittelt Kontakte und Hilfen und organisiert Unterstützung:

  • bei Sorge um die Entwicklung von Kindern,
  • bei schulischen Problemen,
  • bei Erziehungsproblemen,
  • bei nicht ausreichender Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern, z.B. durch Patenprojekte,
  • in Überforderungssituationen von Eltern, bei Gefährdung von Kindern.
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Der Regionale Sozialpädagogische Dienst leistet Hilfen zur Erziehung oder andere Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII und sucht zusammen mit den Familien und den Trägern der Jugendhilfe nach geeigneten Formen der Unterstützung. Dabei gibt es ein großes Spektrum von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfeformen, die zur Verfügung stehen.

Trauer - Ein Mensch tröstet einen anderen Menschen

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst leistet Krisenhilfe und Kinderschutz. Er tritt ein für die Rechte und Interessen der Kinder und jungen Menschen:

  • wenn Eltern plötzlich ausfallen,
  • wenn junge Menschen nicht mehr zu Hause leben wollen oder können,
  • bei akuten und gewaltsamen Ereignissen in der Familie,
  • wenn Trennungsauseinandersetzungen zwischen Eltern zu einem „Kampf ums Kind“ führen,
  • bei allen Formen von Gefährdung, Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt in Familien.

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst ist auch Ansprechpartner, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen.

Paragraph

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst wirkt in Verfahren vor dem Familiengericht mit.

Dabei kann es gehen um:
  • Umgangsregelung,
  • Aufenthaltsregelung,
  • Regelung der elterlichen Sorge oder Teile der elterlichen Sorge,
  • Zuweisung der Wohnung,
  • Gewaltschutzanordnung,
  • Stiefkindadoption, Adoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Bei Trennungs- und Scheidungskonflikten ist es im Interesse der betroffenen Kinder unsere Aufgabe, Eltern bei der Entwicklung von möglichen Lösungswegen und bei der Inanspruchnahmen von Hilfen aktiv zu unterstützen.

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