Elterngeld

Hand in Hand

Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen auf der Webseite der Elterngeldstelle Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin.

Wir stehen Ihnen telefonisch, postalisch und per E-Mail Gruppenpostfach Elterngeld@ba-fk.berlin.de
zu allen Fragestellungen rund um das Elterngeld zur Verfügung.

Die Mitarbeiter*innen der Elterngeldstelle erreichen Sie telefonisch jeweils am Montag und Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Darüber hinaus ist unter der Telefonnummer (030) 90298-1414 das Jugendamt (FamilienServiceBüro) zentral Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Anträge und Unterlagen können per Post übersandt werden.
Blankoanträge können Sie sich täglich im Dienstgebäude der Frankfurter Allee 35/37 im Foyer des Aufgangs B entnehmen oder per Download herunterladen.

Ihre Elterngeldstelle des Jugendamtes Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied.

Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.

Link zur Elterngeldbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in leichter Sprache

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • das Kind selbst betreuen und erziehen,
  • die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.

Das Elterngeld wird für Erwerbstätige, Selbständige, Erwerbslose, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiveltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gezahlt.

Elterngeld-Eckpunkte:

Das Elterngeld ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils. Die Ersatzrate ist nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt:

  • Nettoeinkommen über 1.240,- € = Ersatzrate 65 %
  • Nettoeinkommen zwischen 1.000,- € und 1.200,- € = Ersatzrate 67 %
    (Nettoeinkommen von 1.200,- € bis 1.240,- € stufenweise Absenkung auf 65 %)
  • Nettoeinkommen weniger als 1000,- € = Ersatzrate steigt schrittweise bis auf 100 %

Das Elterngeld beträgt mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- € .
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300,- € für jedes weitere Kind. Familien mit einem älteren Kind unter 3 Jahren (oder 2 älteren Kindern unter jeweils 6 Jahren) profitieren vom Geschwisterbonus.

Das Basis-Elterngeld kann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beansprucht werden.

Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen. Zwei weitere Monate stehen den Eltern zur Verfügung, wenn beide das Elterngeld nutzen und ihnen für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt.

Die Eltern können die Monatsbeträge frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig erhalten.
Während der Elterngeldzeit ist Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Stunden wöchentlich möglich.

Beim Bürgergeld , bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld grundsätzlich voll als Einkommen angerechnet.
Eltern, die vor der Geburt Erwerbseinkünfte erzielten, erhalten jedoch einen Elterngeldfreibetrag . Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt höchstens 300,- €. Bis zu dieser Höhe ist das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei.

Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn die berechtigte Person im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000,- € erzielt hatte (bzw. Summe des zu versteuernden Einkommens beider berechtigter Personen mehr als 300.000,- €).

Basis-Elterngeld & Elterngeld Plus & Partnerschaftsbonusmonate

Aktuelle weiterführende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums Elterngeld

Elterngeld-Reform für Geburten ab 01.09.2021

Änderungen und Hinweise für Geburten ab 01.09.2021 erhalten Sie hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/elterngeld-verbesserungen-gesetz-aenderung-160558

Beratung und Antragstellung

Die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld sind differenzierter, als hier die Darstellung möglich ist.

Lassen Sie sich daher bitte bei der Elterngeldstelle im Bezirk Ihres Wohnsitzes entsprechend beraten: Liste der Berliner Elterngeldstellen

Nutzen Sie ebenfalls die Informationsangebote des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und des Familienportals.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für vollständig vorliegende Elterngeldanträge liegt bei 3-4 Wochen.

Stellen Sie bitte umgehend nach der Geburt Ihres Kindes den Antrag auf Elterngeld. Fehlende Unterlagen können auch nachgereicht werden.

Antragsformulare und weitere Informationen

Alle erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular und ElterngeldDigital

Mit dem Online-Antragsassistenten des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend können Sie Ihren Elterngeld-Antrag online stellen.

Bitte senden Sie immer die Original-Geburtsurkunde mit dem Vermerk “für Elterngeld” per Post zu.

Legen Sie bitte neben der Geburtsurkunde auch Ihren Personalausweis, Mutterschaftsgeld/ Negativbescheinigung, Nachweise über Ihr Einkommen vor der Geburt und ggf. über die Elternzeit vor.

Hinweis:

Liebe Eltern,

der Elterngeldantrag enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf bei der Krankenkasse gewünscht ist (Nachweis zum Mutterschaftsgeld).

Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld direkt mit dem Antrag mitzusenden, andernfalls muss der Nachweis nachgefordert werden.

Vielen Dank.

  • Arbeitgeberbescheinigung

    PDF-Dokument (570.8 kB)

  • Verdienstbescheinigung

    PDF-Dokument (328.1 kB)

Sprechzeiten Elterngeldstelle des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg

nach vorheriger individueller Terminvereinbarung

Telefonische Auskünfte nur am Montag und Mittwoch von jeweils 10 – 12 Uhr.

Logo FamilienServiceBüro

Logo FSB

Nutzen Sie bitte auch unser Angebot im FamilienServiceBüro

Sie können den Elterngeldantrag mit den erforderlichen Unterlagen auch im FamilienServiceBüro abgeben.

Beratungen zu Fragen des Elterngeldes erhalten Sie ausschließlich in der Elterngeldstelle. Anträge liegen jederzeit zugänglich in der Elterngeldstelle, vor dem FamilienServiceBüro und in den Bürgerämtern aus.

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