Jugendhilfeplanung und Controlling

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Lebensweltorientierte Jugendhilfe braucht die möglichst genaue Kenntnis sozialer Räume, unterschiedlicher Lebenslagen und Lebenschancen ihrer Bewohner/innen. Hierfür unverzichtbar sind gleichermaßen ein entwickeltes Berichtswesen im Jugendamt wie auch eine übergreifende, integrierende Sozialberichterstattung im Bezirk, die wesentliche Entwicklungen sowohl gesamtstädtisch als auch im Bezirk und in seinen Planungsräumen verfolgen und einer Betrachtung unter enger Einbeziehung der Sozialraumteams und verbindlicher Beteiligung der Sozialraum – AGs gemäß § 78 SGB VIII zugänglich machen muss.

Das Berliner Leitbild Jugendamt identifiziert Planung, Steuerung und Gewährleistungsverpflichtung als Kernaufgaben, die auch nach Umsetzung der Vorgaben aus der Staatsaufgabenkritik im Land Berlin beim öffentlichen Träger verbleiben.

Damit in Übereinstimmung steht die Arbeit des Bereichs „Planung und Controlling“, dessen fortgeschriebene Leistungs- und Finanzdaten mit Bezug auf die Sozialstruktur des Bezirks und seiner acht Bezirksregionen zunehmend hinterfragt und interpretiert, d. h. mit den Kenntnissen und Erfahrungen der Akteure vor Ort und den von den Betroffenen selbst artikulierten Bedürfnissen in einen möglichst engen Zusammenhang gebracht werden müssen.

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