Amts- und vertrauensärztliche Untersuchungen

Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA)

Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales wurde 2008 im Zuge der Neustrukturierung des Öffentlichen Gesundheitswesens entsprechend den Maßgaben des Gesundheitsdienst-Gesetzes (GDG) die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) eingerichtet.
Die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) führt auf der Grundlage geltender Vorschriften im Beamten- und Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes im Auftrag von Behörden amts- und vertrauensärztliche Begutachtungen durch.
Hauptauftraggeber der ZMGA sind die Berliner Behörden.

Darüber hinaus können aber auch Einzelpersonen Aufträge an die ZMGA erteilen, wenn dies in den entsprechenden Gesetzen und Rechtsvorschriften (z.B. Einkommensteuergesetz oder Prüfungsordnungen) so vorgesehen ist.
Diese Aufträge sind mit Angaben zur Rechtsgrundlage und mit Angaben zur Person des zu Untersuchenden (Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische bzw. auch elektronische Erreichbarkeit) in schriftlicher Form an die ZMGA zu senden. Gleichzeitig ist mit dem Auftrag eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung abzugeben, da für die Leistungen der ZMGA Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Arbeits- und gesundheitlichen Verbraucherschutz (GesSozArbVGebO) erhoben werden.
Die Terminvergabe für eine Untersuchung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen. Die Einladungen werden schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem Untersuchungstermin versandt.

In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit den Auftrag

  • per Fax unter der Nummer (030) 90229- 2590
  • oder auch per E-Mail
    einzusenden.

Die ZMGA hat einen Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der in Einzelfällen auch durch Einzelpersonen genutzt werden kann, wenn dafür die rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Prüfungsordnung) vorliegen.

Voraussetzungen für eine Untersuchung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst sind:

  • der Nachweis der Rechtsgrundlage für das Untersuchungsbegehren (Auszug aus der jeweiligen Prüfungsordnung, die konkrete Ladung zur Prüfung, Schreiben der Universität oder Hochschule über den Abgabetermin der Diplomarbeit u.ä.)
  • eine formlose schriftliche Erklärung zur Übernahme der Kosten. (Die Kosten für eine Untersuchung z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit betragen von 74 € bis 93 € zuzüglich möglicher Kosten für Zusatzuntersuchungen.)
  • die Vorlage von aussagefähigen Befunden der behandelnden Ärzte (Vergleiche dazu die nachfolgende Erklärung!).

Diese Unterlagen legen Sie bitte bereits in der Anmeldung der ZMGA zusammen mit einem gültigen Personaldokument mit Lichtbild vor.

Die Begutachtung in der ZMGA dient allein der Bestätigung einer bestehenden Prüfungsunfähigkeit o.ä. und ersetzt in keinem Fall die medizinische Behandlung bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin. Bei einer akuten Erkrankung, welche z.B. die Teilnahme an einer Prüfung unmöglich macht, suchen Sie bitte deshalb zuerst Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin auf. Bitten Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin um ein möglichst ausführliches Attest und kommen Sie mit diesen Unterlagen in die ZMGA.

Zur Begutachtung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst sollten Sie grundsätzlich immer aktuelle und aussagefähige Unterlagen der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes mitbringen.

Die Anmeldezeiten für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sind:

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
freitags von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr.