Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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Inhaltsspalte
Teilhabefachdienst Soziales
Bei uns sind Sie richtig, wenn:
- Sie im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ihre letzte Privatadresse hatten oder noch haben,
- Sie ohne Meldung in Berlin im Monat Februar geboren sind,
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
- Sie durch eine Behinderung wesentlich in Ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, Ihre individuelle Lebensführung selbstbestimmt zu gestalten, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, oder von einer solchen Behinderung bedroht sind,
- die Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann,
- die Ansprüche an vorrangige Rehabilitationsleistungsträger (beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen) ausgeschlossen wurden.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zu:
Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wie:
• persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen, Einzelfallhelfer),
• Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
• Beschäftigungstagesstätten,
• psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte,
• sozialpädagogische Reisen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie:
• Arbeitsbereich in einer “Werkstatt für behinderte Menschen” nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches bei der Agentur für Arbeit,
• Förderbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen,
• Hilfen in Beschäftigungsstätten, die mit einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vergleichbar sind,
• Budget für Arbeit,
• Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit im Ausnahmefall von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Krankenkasse, Rententräger) gewährt.
• nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit ärztlicher Leistungen
Teilhabe an Bildung
• Leistungen zur Teilhabe an Bildung, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Schule, Hochschule, Förderschule, Arbeitsamt) gewährt
Erforderliche Unterlagen
Der Umfang der benötigten Unterlagen, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
- gültiges Personaldokument (gegebenenfalls Meldebestätigung)
- Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
- Bescheide vorrangiger Leistungsträger (beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Kranken- und Pflegekasse)
- gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung Bescheid und Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise und Steuerbescheid des Vorvorjahres
- Vermögensnachweise (beispielsweise Sparkonten , Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz, kapitalbildende Versicherungen wie Lebensversicherung, Bausparvertrag, Riesterrenten, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge)
- ein formloser Antrag auf die von Ihnen angestrebte Leistung
- Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 4 zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (in zweifacher Ausführung)
Fallmanagement im Teilhabefachdienst Soziales
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es vor allem, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Hierzu gehört insbesondere, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erhalten von ihrer Fallmanagerin bzw. ihrem Fallmanager im Teilhabefachdienst im Amt für Soziales eine umfassende persönliche Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Finanzierung ihrer Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen liegt die Zuständigkeit für die Gewährung von Teilhabeleistungen bei den bezirklichen Jugendämtern.
Die Fallmanagerin bzw. der Fallmanager
• bespricht die Anliegen der Betroffenen mit ihnen persönlich und auf Wunsch unter Beteiligung von Angehörigen, Betreuern und Vertrauenspersonen in Sprechstunden oder nach Terminvereinbarung im Rathaus oder auch bei ihnen zu Hause,
• koordiniert den Kontakt zu erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ärztlichen und sozialpädagogischen Fachdienste des Bezirksamtes,
• erarbeitet mit den Betroffenen ihre persönlichen Ziele und Perspektiven der Eingliederungshilfe und erstellt hierfür mit Ihnen gemeinsam einen Gesamtplan,
• berät zu möglichen Leistungen unseres Versorgungssystem und auch anderer Rehabilitationsleistungsträger,
• vermittelt die Betroffenen weiter an den für sie zuständigen Rehabilitationsträger für den Fall, dass ein Anspruch auf Unterstützung z. B. gegenüber Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern u.a. bestehen sollte,
• gibt Auskunft über aktuelle Regelungen zum gegebenenfalls möglichen Kostenbeitrag und
• entwickelt daraus in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten und Leistungserbringern ein passendes Hilfeangebot und bereitet auf Wunsch die Antragsstellung eines Persönlichen Budgets vor.
Weitere Informationen zum Thema
Service-Portal Berlin – Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bundesteilhabegesetz
Internetauftritt der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
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Kontakt
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Amt für Soziales
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