Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Ähnliches) umfasst während eines Ausfalls der haushaltsführenden Person
- die Erstattung von Aufwendungen für die Weiterführung des Haushalts oder
- die Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Voraussetzungen
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Es besteht kein Anspruch gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern
(beispielsweise Kranken- und Pflegekassen) -
Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll.
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Keiner der im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen.
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Im Falle einer Pflegebedürftigkeit darf diese den Pflegegrad 1 nicht übersteigen.
Erforderliche Unterlagen
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gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
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soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse
gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
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gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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