Perspektive für Ihre Ferienwohnung bei Ende des Bestandsschutzes

Auf Grund der Verknappung von Wohnraum in Berlin wurde mit Hilfe des Zweckentfremdungsverbotgesetzes der vorhandene Wohnraum geschützt. Jede Verwendung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken gilt als Zweckentfremdung und ist gesetzlich verboten. So müssen Ferienwohnungen nach einer Übergangsfrist am 1.5.2016 wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden- als privatrechtliches Mietvertragsverhältnis nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welches entsprechende Regelungen für Schönheitsreparaturen, Renovierung und Kündigungsfristen vorgibt.

Die akute Versorgungslage führt dazu, dass verschiedene Bevölkerungsgruppen um Wohnraum in Berlin konkurrieren. Die anerkannten Kriegsflüchtlinge, die einen Aufenthaltsstatus erhalten und in der Regel Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben (SGB II/Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitssuchende), kommen jetzt als weitere Gruppe hinzu.

Möglicherweise ist die reguläre Vermietung an anerkannte Flüchtlinge eine Option für Ihre bisherige Ferienwohnung. Dann finden Sie hier Antworten auf in diesem Zusammenhang häufig gestellte Fragen.