Corona-Virus
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Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
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Erwerb des Namens nach ausländischem Recht.
Die erklärende Person führt Namen bzw. Namensteile, die dem deutschen Recht fremd sind. -
Die erklärende Person ist Vertriebener oder Spätaussiedler.
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Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
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Registrierschein
ggf. Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
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Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
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Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Bescheinigung über die Namensänderung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Standesamt, in dem die Beurkundung/Registrierung der Gebrut erfolgt ist. Wird die Erklärung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten abgegeben, das Standesamt, das das Eheregister führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
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