Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Corona Informationen A-Z
- Quarantäne FAQ
- Allgemeinverfügung Isolation-Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weitere Informationen des Gesundheitsamtes
- Beratungsangebote
- Corona-Pandemie: Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus / Information about coronavirus in various languages / Korona virüsü hakkında çok dilli bilgiler / اطلاعات چند زبانه در مورد کرونا / Информация о коронавирусе на разных языках / معلومات تَخصُ فيروس كورونا المستجد بِ لغاتٍ عديدة
- Regierender Bürgermeister von Berlin, Informationen in mehreren Sprachen
- Robert-Koch-Institut
- Bundesregierung Informationen in Leichter Sprache
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
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Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag (Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit bis zum 18. Geburtstag) bei
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
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Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- für die Ausstellung des berlinpass-BuT ein Passbild
- Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
- Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz
- § 6b Bundeskindergeldgesetz – BKGG in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des BerlinPass BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.