Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Corona Informationen A-Z
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- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
Personalausweis abholen
Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig ist, können Sie ihn bei uns nach ca. 4 Wochen abholen. Wenn Sie die Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand nutzen wollen, halten Sie bitte Ihre Seriennummer bereit. Diese wurde Ihnen bei der Beantragung des Dokumentes mit ausgegeben.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Um den Bearbeitungsstatus Ihres Personaldokumentes abzurufen, gehen Sie auf die Schaltfläche rechts "Dienstleistung online erledigen".
Sie erhalten dort die Information über den Bearbeitungsstatus Ihres Personaldokumentes.
Für Wohnungslose: Da Sie keine Meldeanschrift haben, wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesandt.
Für Auslandsdeutsche: Sie haben bei Beantragung die Möglichkeit zu wählen, ob der Versand des PIN-Briefes an Ihre Anschrift im Ausland oder an die Pass- und Ausweisstelle erfolgen soll.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihren Personalausweis persönlich ab. Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen. Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“, siehe Abschnitt „Formulare“. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden.
Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Erforderliche Unterlagen
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Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, falls Sie ihn noch haben. Sollte dieser in der Zwischenzeit in Verlust geraten sein, müssen Sie persönlich eine Verlustanzeige abgeben, um den neuen Ausweis zu erhalten.
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Bei Vertretung: Vollmacht
Falls jemand anderes den Personalausweis für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit, siehe Abschnitt „Formulare“. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
die Behörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.