Ab dem 01.08.2018 - Information zur Ausgabe des "berlinpass-BuT" zur kostenlosen Schulbeförderung

Was ist neu?

Ab dem 01. August 2018 kann Ihr Kind die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen, wenn der Schulweg eine bestimmte Länge hat. Ein Ticket müssen Sie dann nicht mehr kaufen. Der berlinpass-BuT selbst ist dann das Ticket.

Wie lang muss der Weg für eine kostenlose Fahrtkarte sein?

Der Weg von zu Hause bis zur Schule muss länger als ein Kilometer (Klassen 1 bis 6) oder länger als zwei Kilometer (ab der Klasse 7) sein.

Was muss ich tun, um die kostenlose Fahrkarte zu erhalten?

Bereits ab dem 01.06.2018 können Sie für die Ausstellung des berlinpasses-BuT einen Antrag stellen. Dort wird für die Gültigkeit des berlinpass-BuT ein neuer (roter) Aufkleber aufgeklebt. N*ur mit diesem neuen (roten) Aufkleber kann man ab 1. August 2018 mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos fahren.* Mit dem alten Aufkleber („be-berlin“ in Silber) auf dem berlinpass-BuT können die *öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr benutzt werden.
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Was muss ich tun, wenn der berlinpass-BuT nach dem 01. Juni 2018 und vor dem 1. August 2018 abläuft?

Nach dem Antrag auf Verlängerung/ Neuausstellung des berlinpass-BuT erhalten Sie bei Anspruch zwei Aufkleber auf den berlinpass-BuT:

• aktueller Aufkleber („be-berlin“ in Silber – gültig bis 31.07.2018)
• neuer (roter) Aufkleber (gültig ab 01.08.2018).

Was muss ich tun, wenn der berlinpass-BuT nach dem 1. August 2018 abläuft?

Sie müssen in der Zeit vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Juli 2018 unbedingt Ihren berlinpass-BuT im Bürgeramt-Backoffice vorlegen, um das neue Hologramm zu erhalten.

Wie kann ich mich in Bus oder Bahn ausweisen?

Der berlinpass-BuT mit dem neuen (roten) Aufkleber gilt ab 01. August 2018 als Fahrausweis. Es muss nichts weiter mitgenommen werden. Sie müssen selbst nichts mehr bezahlen.

Was passiert, wenn ich ein laufendes Abo mit der BVG bzw. S-Bahn habe?

Da das Tarifangebot „ermäßigtes Schülerticket“ zum 31. Juli 2018 endet, erhalten Sie von der BVG oder der S-Bahn in Kürze ein entsprechendes Kündigungsschreiben. Damit endet das laufende Abo zum 31. Juli 2018 und Sie können das kostenlose Schülerticket dann problemlos ab 1. August 2018 nutzen.

Achtung!
Nutzt Ihr Kind ab 1. August 2018 die öffentlichen Verkehrsmittel weiter ohne den neuen (roten) Aufkleber, gilt es als „Schwarzfahrer“. Dann muss ein Extra-Betrag in Höhe von 60,00 EUR gezahlt werden.