Schöffenamt

Allgemeine Informationen

Die letzte Schöffenwahl fand im Jahr 2014 statt. In Berlin riefen die Bezirksverwaltungen schon 2013 ihre Bürgerinnen und Bürger auf, sich für dieses Amt freiwillig zur Verfügung zu stellen.

Die aktuelle Amtsperiode begann 2014 und dauert fünf Jahre bis Ende 2018. Zwischendurch ist kein Einstieg in das Amt möglich.

Am 20. März 2013 wurde die Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Liste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in seiner Sitzung am 05.03.2013.

Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter.

Schöffen nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil.

Durch die Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richter und ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung kommen. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

Voraussetzungen

Schöffe kann jeder Deutsche werden, der

  • im Jahr der Schöffenwahl das 25. Lebensjahr vollendet hat
  • nicht älter als 70 Jahre ist
  • der für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gemeldet ist
  • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist.

Schöffenwahl

Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste Ihres Stadtbezirkes gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder aus zufällig aus dem Melderegister der deutschen Einwohner des Bezirks ausgewählten Personen wird von den Bezirksverordnetenversammlungen beschlossen und danach eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen. Diese Liste sollte immer mindestens doppelt so viel Vorschläge enthalten, wie die Gemeinde dem zuständigen Amtsgericht und Landgericht unterbreiten soll, damit eine Wahl möglich ist.

Nach Ablauf der Einspruchszeit leitet die Gemeinde die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weiter. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Richters aus allen Listen der Stadtbezirke des Amtsgerichtsbezirkes zuerst die notwendige Anzahl der Hauptschöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und danach die Haupt- und Hilfsschöffen für das Landgericht. Die Hilfsschöffen werden immer aus dem Ort gewählt, an dem das Amts- bzw. das Landgericht seinen Sitz hat, weil Hilfsschöffen schnell einspringen müssen, wenn der Hauptschöffe für eine Verhandlung plötzlich ausfällt

Amtsperiode 2019 bis 2023

Das nächste Verfahren zur Aufstellung von Schöffenvorschlagslisten wird für die Amtsperiode 2019 bis 2023 stattfinden.

Am Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dann wieder mit Bewerbungen gegen Ende 2017/Anfang 2018 an das Bezirkswahlamt wenden.

  • Erklärung Schöffenamt

    PDF-Dokument (28.6 kB)

  • Merkblatt für Schöffen

    PDF-Dokument (32.5 kB)

  • Vorschriften Schöffenwahl

    PDF-Dokument (12.7 kB)

Ansprechpartner

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirkswahlamt
Frankfruter Allee 35/37
10247 Berlin
Tel.: 90298-2026, -2012, -3020
E-Mail

Weitere Informationen und Links