Drucksache - DS/1109/IV  

 
 
Betreff: Erhalt des RAW als Kulturensemble, Naherholungszentrum und Denkmalbereich!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürger*inVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:Einwohner*innenantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
01.04.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
13.05.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Vorberatung
08.04.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Sport Vorberatung
09.04.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
09.04.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
29.04.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
28.05.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

der nachfolgende Einwohnerantrag "Erhalt des RAW als Kulturensemble, Naherholungszentrum und Denkmalbereich!", wurde am 22.01.2014 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht. In Amtshilfe hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 4.016 Unterstützungsunterschriften geprüft.

 

Mit 1.598 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohnerantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).

 

Kristine Jaath

Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich für den Erhalt des gesamten Ensembles des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks "Franz Stenzer" (RAW) in der Revaler Str. 99 aus. Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Sicherung und künftigen Gestaltung des Geländes folgende Mittel zu prüfen und unter aktiver Beteiligung der Bürger-

Innen entsprechend anzuwenden:
 

  • die Bauleitplanung - einen Bebauungsplan, der großflächige Bauvorhaben verhindert
  • der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB oder einer Gestaltungssatzung nach § 12 AGBauGB
  • eine Initiative zur Ausweisung des Geländes als Denkmalbereich (Ensembleschutz) bzw. weiterer Einzelgebäude als Denkmal.

 

Das gesamte Gelände soll sich als Bereich für Freizeit, Soziales und Kultur aus dem Bestand heraus weiterentwickeln. Der Bestandsschutz schafft Planungssicherheit, durch welche die bestehenden Nutzungen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren; Nutzungskonflikte werden verringert. Das Bezirksamt soll die Eigentümer verpflichten,

den Verfall leerstehender Gebäude aufzuhalten.

 

Begründung:

Noch ist das RAW in seiner Gesamtheit Zeugnis eines der ältesten Betriebe Friedrichshains

und mehrerer Epochen Berliner Stadtgeschichte. Es wurde nach seiner Stilllegung von einer

engagierten Nachbarschaft und der freien Kunst- und Musikszene Ende der 1990er Jahre

neu belebt.

 

Die vom Bezirk unterstützte Nutzung des Geländes hat bereits eine Fülle von Erholungs- und

Freizeitangeboten für die Anwohnenden und bezahlbare Produktionsräume für Künstler*innen geschaffen. Die nun geplanten Wohnungs- und Gewerbebauten gefährden die gewachsenen Strukturen und stellen somit die grundsätzliche Frage nach dem Erhalt der Gesamtanlage oder ihrer Auflösung.

 

Das Ensemble ist durch seine Lage und Architektur deutlich von seiner Umgebung abgesetzt. Angesichts einer zunehmenden Verdichtung der Innenstadt und der Verdrängung von Kultur kommt dem Areal in seiner Eigenart eine besondere städtebauliche Bedeutung zu.

 

Im Zuge einer behutsamen Stadtentwicklung und mit dem Verzicht auf größere Neubauvorhaben auf dem RAW-Gelände können bestehende soziokulturelle Nutzungen gesichert und entfaltet sowie Erholungsflächen geschaffen werden. Die Notwendigkeit dessen betont bereits der BVV-Beschluss vom 29.04.2009 (DS/1082-1/III).

 

Hingegen stößt der Wohnungsneubau in Friedrichshain ohnehin an seine Grenzen, da die

Versorgung mit Wohnfolgeeinrichtungen und Grünflächen immer stärker ins Defizit gerät. Der von Investmentfirmen finanzierte Neubau berücksichtigt in der Regel nicht die Bedürfnisse der Anwohnenden. Zudem sind Konflikte zwischen Wohn- und Kulturnutzung zu erwarten.

 

Das RAW hat sich zu einem Ort mit internationaler Ausstrahlung entwickelt und ist aufgrund

seiner geschichtlichen und kulturellen Bedeutung aus Friedrichshain nicht wegzudenken. Die

Zwischennutzungen haben den hohen Wert des gesamten Geländes für das öffentliche Interesse bewiesen. Es gelingt hier bisher, kulturelle Unterhaltung und soziales Engagement, freie Kunst und Kunsthandwerk miteinander zu verbinden. Dieser Anspruch ist infolge des Aufwertungsdrucks immer schwerer aufrecht zu erhalten.

 

Solange riesige Neubauvorhaben über der Zukunft des RAW schweben, haben nachhaltige

Überlegungen keine Chance auf Realisierung. Aus diesen Gründen muss das

RAW-Gelände in seiner Einzigartigkeit vor den geplanten Umstrukturierungen geschützt

und erhalten werden.

 

 

Als Vertrauenspersonen wurden benannt:

 

Frau Jenny Goldberg

Herr Christoph Casper

Herr Kuno Zscharnack

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Sport, Ausschuss für Kultur und Bildung, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten (federführend).

 

 

StadtQM 28.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich für den Erhalt des gesamten Ensembles des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks "Franz Stenzer" (RAW) in der Revaler Str. 99 aus. Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Sicherung und künftigen Gestaltung des Geländes folgende Mittel zu prüfen und unter aktiver Beteiligung der Bürger-

Innen entsprechend anzuwenden:
 

  • die Bauleitplanung - einen Bebauungsplan, der großflächige Bauvorhaben verhindert
  • der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB oder einer Gestaltungssatzung nach § 12 AGBauGB
  • eine Initiative zur Ausweisung des Geländes als Denkmalbereich (Ensembleschutz) bzw. weiterer Einzelgebäude als Denkmal.

 

Das gesamte Gelände soll sich als Bereich für Freizeit, Soziales und Kultur aus dem Bestand heraus weiterentwickeln. Der Bestandsschutz schafft Planungssicherheit, durch welche die bestehenden Nutzungen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren; Nutzungskonflikte werden verringert. Das Bezirksamt soll die Eigentümer verpflichten,

den Verfall leerstehender Gebäude aufzuhalten.

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich für den Erhalt des gesamten Ensembles des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks "Franz Stenzer" (RAW) in der Revaler Str. 99 aus. Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Sicherung und künftigen Gestaltung des Geländes folgende Mittel zu prüfen und unter aktiver Beteiligung der Bürger-

Innen entsprechend anzuwenden:
 

  • die Bauleitplanung - einen Bebauungsplan, der großflächige Bauvorhaben verhindert
  • der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB oder einer Gestaltungssatzung nach § 12 AGBauGB
  • eine Initiative zur Ausweisung des Geländes als Denkmalbereich (Ensembleschutz) bzw. weiterer Einzelgebäude als Denkmal.

 

Das gesamte Gelände soll sich als Bereich für Freizeit, Soziales und Kultur aus dem Bestand heraus weiterentwickeln. Der Bestandsschutz schafft Planungssicherheit, durch welche die bestehenden Nutzungen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren; Nutzungskonflikte werden verringert. Das Bezirksamt soll die Eigentümer verpflichten,

den Verfall leerstehender Gebäude aufzuhalten.

 

 

 
 

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