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Drucksache - DS/1033/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich für demokratische und tolerante Schulen im Bezirk aus. Das Lernen soll geprägt sein von Neugier, Toleranz und gegenseitigem Interesse und Respekt. Gerade aufgrund der Erfahrung mit totalitären Staatsformen im Bezirk ist die Vermittlung demokratischer Werte und Strukturen nach den Kriterien des Beutelsbacher Konsenses in der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen eminent wichtig. Daher spricht sich die BVV gegen den Einsatz von Referenten im schulischen Bildungsbereich aus, die die demokratischen Werte von Transparenz und Rechenschaft nicht exemplarisch vorleben. Insbesondere lehnt die BVV die Entsendung von Referenten des Verfassungsschutzes in den Politikunterricht, wie von Innensenator Henkel am 22.1. im Ausschuss Verfassungsschutz des Abgeordentenhauses vorgeschlagen, ab. Der Verfassungsschutz tritt in der Öffentlichkeit als Träger von Geheiminformationen auf, die nicht hinterfragbar sind, und ist lediglich unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden Gremien rechenschaftspflichtig. Die Schüler sollen jedoch im Politikunterricht gerade lernen, dass alle Informationen hinterfragt werden müssen und nicht allein aufgrund der Autorität eines Akteurs geglaubt werden sollen. Diese Nichthinterfragbarkeit steht den Grundsätzen zur politischen Bildung des Beutelsbacher Konsens von 1976 in allen Aspekten entgegen. Darüber hinaus stellt die BVV Friedrichshain-Kreuzberg die Sinnhaftigkeit des vom Senator Henkel ins Spiel gebrachten Konzepts des "Extremismus" in Frage. Dies ist ein unbestimmter Begriff, der in der Politikwissenschaft mittlerweile klar als unzureichend angesehen wird. Statt Kindern und Jungendlichen in einer Kultur der Angst vor "Extremisten" zu erziehen, sollte die Bildung vielmehr darauf abzielen, positive Werte wie Toleranz, Solidarität und die Akzeptanz von Vielfalt zu vermitteln. Weiterhin sollen Bedrohungen dieser Werte (z.B. durch gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit) dem aktuellen Forschungsstand der Politikwissenschaft entsprechend dargestellt und Handlungsempfehlungen zu Bekämpfung dieser Bedrohungen im Unterricht erarbeitet werden. Dies ist eine Aufgabe, die eine pädagogische und didaktische Kompetenz erfordert. Referenten des Verfassungsschutzes haben keinen Bildungsauftrag und sind hier fehl am Platz, auch da die Felder "Bildung" und "Sicherheit" vom Gesetzgeber absichtlich sehr strikt getrennt sind. Die BVV erklärt sich mit allen Lehrkräften solidarisch, die auf eine Einbindung von Referenten des Verfassungsschutzes verzichten.
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