Drucksache - DS/0765/IV  

 
 
Betreff: EA/017 - Bauvoranfrage und womögliche Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände des SEZ Friedrichshain an der Landsberger Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Absprachen haben Sie mit dem Senat von Berlin getroffen bezüglich des Vorgehens und der Reaktion auf die vom Eigentümer des SEZ gestellte Bauvoranfrage; ist insbesondere die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Senat abgestimmt?

 

  1. Wie beurteilen Sie unter dem Eindruck der Bauvoranfrage auf dem SEZ nunmehr meine Forderung an das Bezirksamt "sich umgehend beim Senat von Berlin für eine Überprüfung des Kaufvertrages bezüglich des SEZ, Landsberger Allee einzusetzen," mit dem Ziel eventuell das Rückkaufsrecht auszuüben? (vgl. meine ursprüngliche Initiantive gemäß DS 1809/III in 2010)

 

 

  1. Was haben Sie seit 2010 veranlasst, um die von mir damals eindringlich in der BVV geschilderte Gefahr abzuwenden, dass das SEZ statt wie von Senat und Liegenschaftsfond versprochen wieder ein "familiengerechtes Spaßbad" wird, sondern stattdessen vom Eigentümer zu einem Baugrundstück entwickelt wird, und der Eigentümer gegebenenfalls mehrer Mio. ? verdient an dem Grundstück, das er vom Land Berlin für 1 ? erworben hat?

 

 

(bezgl. "Spaßbad" vgl. PresseMitteilung von SenFin. 01.Juli 2003:

http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2003/07/01/13497/index.html

 

vgl. weiterhin PM des LIFO vom 30.09.2003:

http://www.liegenschaftsfonds.de/site/fileadmin/user_upload/presse/2003/presse_lfb_300903.pdf  "Wiedereröffnung der Eisbahn zur Jahreswende 2004/05"

und: "Für das gesamte Areal ist eine schrittweise Sanierung und Modernisierung

geplant. Die erste Neubaumaßnahme wird die große Saunaanlage mit ei-

nem großzügigen Außengelände sein." )

 

Beantwortung Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1: 

Der Liegenschaftsfonds Berlin als Vertragspartner, auch von dem gegenwärtigen Betreibern ist mündlich von den vorliegenden beiden Bauvorbestandsanfragen informiert worden. Das ist, glaube ich, selbstverständlich. Die Nutzung des Bestandsgebäudes an der Landsberger Allee selbst ist von den beiden  Bauvoranfragen nicht betroffen. Wir haben nunmehr eine Situation, wo erkennbar ein Aufstellungserfordernis im Sinne des Bauplanungsrechtes vorliegt. Wir stellen zurzeit das Anzeigeverfahren nach dem Ausführungsgesetz des Baugesetzbuches zusammen und werden entsprechend das erforderliche Anzeigeverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geben, um den Aufstellungsbeschluss dann anschließend unverzüglich fassen zu können. Und den werden wir auch innerhalb der Sommerpause, mit dem Einverständnis des Planungsausschusses, dann im Amtsblatt rechtzeitig veröffentlichen, so dass wir dann vor dem Hintergrund die Rückstellung der Bearbeitung beider Vorbescheidsanfragen durchführen können. Jedenfalls. dann die Rückstellung so lange machen, bis wir den Bebauungsplan dann festgesetzt haben und dann eine andere Situation ist. Die Zielsetzung dieses Aufstellungsbeschlusses wird sein, die gegenwärtig vorhandene Freifläche als nichtüberbaubar weiterhin zu behalten. Aus unserer Sicht ist das eine grüne Freifläche, die letztendlich auch eine Erweiterungsfläche des neuen Hains vom Friedrichshainer Park darstellt und darüber hinaus auch der damaligen Zielsetzung entsprach des Landes Berlin und in diesem Sinne gehen die 10.000 auch dann im Einvernehmen mit dem Land Berlin, das dort in Bestand erreicht wird die Sport- und Schwimmnutzung und nicht vorgesehen war, dass in der Freifläche zusätzliches Bauland entwickelt wird, gerade auch vor dem Hintergrund, dass diese Liegenschaft mit 1 EUR gegenwärtig beileibe verschenkt worden ist, und ich will an dieser Stelle auch nochmal zurufen, mit dem Blick jetzt für Sie, weil Sie das detailliert kennen, dass wir ja von dem damaligen Versprechen, und das war ja eigentlich die Gegenleistung für diesen 1 EUR, wenn nämlich wieder in Betrieb zu nehmen, diese Schwimmflächen, die öffentlich nutzbar waren, und zwar nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch für Schul- und für Vereinsleben, wir heute nicht haben, sondern dass sich in der Zwischenzeit die Senatsfinanzverwaltung zufrieden gibt mit einem Planschbecken, das mit Sicherheit nicht dem entspricht, was wir uns damals alle vorgestellt hatten.

 

Zu Frage 2: 

Der Vertragspartner für das SEZ ist der Liegenschaftsfonds, im Hintergrund die Senatsverwaltung für Finanzen, die sozusagen als Geschäftsbesorger den Liegenschaftsfonds genutzt hat, und uns liegen zurzeit keine Informationen darüber vor, wenn welche Alternativen im Liegenschaftsfonds und damit bei die Senatsfinanzverwaltung erwogen werden, wenn. sollte das SEZ nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Ob dort erörtert wird, im Rahmen von einem Rückkauf eine, ja, irgendwie geartete Rekommunalisierung das Bad wieder in die Obhut des Landes Berlin zu legen, ist uns nicht bekannt. Ich würde auch vor dieser Forderung warnen, wenn die nicht begleitet ist mit einem überzeugenden Konzept. Sie wissen, dass vor Abgabe des Bades an die Berliner Bäderbetriebe und dann in den Verkauf. über Jahre hinweg das Abgeordnetenhaus selbst auf der operativen Ebene herumgedoktert hat an dem SEZ, mit dem Ergebnis, dass sehr, sehr viele Versuche ja auch gescheitert waren und am Ende das Abgeordnetenhaus wie eine heiße Nadel eigentlich das SEZ nur noch abgeben wollte und vielleicht auch das ein Motiv war, warum das zu einem - aus meiner Sicht - äußerst unbefriedigenden Vertrag zwischen dem Liegenschaftsfonds und den Betreibern gekommen ist.   

 

Zu Frage 3:

Eigentümer, Betreiber, Liegenschaftsfonds haben nach unserer Kenntnis vertraglich vereinbart. die Nutzung des SEZ unbefristet, als Erholungszentrum mit Sauna, Bowling, Fitness, Sport, Hallenbad sicherzustellen. Wir haben seit 2004 nur einen Antrag gehabt auf Biergartennutzung. Den haben wir genehmigt. Darüber hinaus gab es in den zurückliegenden 8 Jahren keinen weiteren Antrag, so dass wir nicht davon sprechen können, dass eine Gefahrenabwehr notwendig gewesen wäre. Das ist natürlich jetzt für Sie nochmals Bestätigung, dass Ihr Bauchgefühl richtig war. Ein Bauchgefühl reicht nicht aus, eine rechtliche Begründung mit Aufstellungserfordernis abzuleiten. So, ich kann das nur nochmal zusammenfassen, dass die eingereichten Anträge der beiden Vorbescheide eine Grundstücksentwicklung in Aussicht stellen, die den Zielsetzungen des Bezirksamtes widersprechen, die aus unserer Sicht auch die Zielsetzung des Landes Berlin zuwiderlaufen und wir vor diesem Hintergrund das Bebauungsplanverfahren aufnehmen werden, um den gegenwärtigen Status langfristig und auch planungsrechtlich  zu sichern.

 

Herr Salonek:

Zur Erhöhung des Spannungsbogens werde ich die zweite erst nach der Beantwortung stellen. Zur Frage zum Verständnis lese ich Ihnen eine Antwort vor an den Abgeordneten Sebastian Czaja, 28. September 2010 und frage Sie, ob Sie die so verstehen wie ich. Da schreibt die Senatsverwaltung für Finanzen, der Staatssekretär Sundermann: "zum baulichen Fortbestand des SEZ bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen". Verstehe ich das richtig, dass es also nach Anzeigen von 3 Tagen auch abgerissen werden darf. Ich lese nochmal vor: "zum baulichen Fortbestand des SEZ bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen",  das ist 16. Wahlperiode, Anfrage 14/777, 28. September 2010?

 

Herr Dr. Schulz:

Das SEZ steht nicht unter Denkmalschutz. Das SEZ ist ein Gebäude, das der Bauordnung Berlin unterliegt und wurde 2005 im Rahmen einer neoliberalen Liberalisierung der Bauordnung Berlin von den damaligen Koalitionsparteien, von denen ich mir erspare, jetzt die Namen zu nennen, die Möglichkeit, dass Abriss zuvor baugenehmigungspflichtig ist, abgeschafft. Das ist heute nur noch anzeigepflichtig, d.h., der Eigentümer zeigt das an bei der bezirklichen Bauaufsicht und 3 Tage später darf der Bagger kommen. Alle späteren Versuche des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, das  zu ändern - und wir waren die einzigen - scheiterten dann regelmäßig an dem Abgeordnetenhaus. So, insoweit ist das eine korrekte Aussage, weil es auch versäumt hat, insofern weise ich Sie auf den richtigen Sachverhalt hin, dass die Senatsfinanzverwaltung bzw. der Liegenschaftsfonds als Geschäftsbesorger versäumt hat, sozusagen zivilrechtlich, im Rahmen des Kaufvertrags, den Gebäudestand des SEZs auch abzusichern. So, das ist eine Lücke, die können wir mit öffentlichem Recht aufgrund dieser neoliberalen Regelung oder Deregulierung der Verordnung in Berlin aus dem Jahre 2005 nicht mehr schließen. Was wir tun können und auch tun werden, das ist, dass wir in diesem Bebauungsplan in erweiterte Baukörperausweisung, sozusagen die Kubatur des gegenwärtigen SEZ-Gebäudes umfahren werden, so dass auf keinen Fall sozusagen eine andere Gebäudeform und -kubatur, als das gegenwärtige SEZ-Gebäude, gebaut werden kann, aber das natürlich nicht ausschließt den theoretischen Sachverhalt, dass es abgerissen wird und dann genau in dieser Kubatur ein Neubau gemacht wird. So, das können wir nicht ausschließen, aber all das, was sozusagen an Möglichkeiten des Bauplanungsrechts. wir haben, werden wir auch nutzen, um dieses Gebäude und dieses Ensemble zu schützen.

 

Herr Salonek:

Nachfrage bezieht sich auf ein Interview von Ihnen in den Berliner Lokalnachrichten vom Juni 2005. Da sagten Sie, "unverzichtbar finde ich allerdings auch, dass die Verabredungen zu den zukünftigen Schwimmangeboten vom Erwerber eingehalten werden". Da ist meine Frage, wann ist Ihnen das erste Mal aufgefallen, dass diese nach 2005 dann diese Vereinbarung offensichtlich nicht eingehalten werden? Wir hatten uns da eine große Rutschenanlage vorgestellt. Und ich habe Ihnen jetzt vielleicht ein bisschen spät dafür ein Prüfinstrument mitgebracht, wie Sie, aus meiner Sicht, dazu eher hätten darauf können. Das lasse ich Ihnen jetzt sozusagen zumindest als Erinnerung für die, aus meiner Sicht, größte Fehleinschätzung Ihrer Karriere. (Gelächter) da, dass Sie immer daran denken. Vielleicht gehen Sie nochmal gucken, ob Sie das irgendwo da in dem SEZ unterbringen können, hinbringen und anbringen.

 

Herr Dr. Schulz:

Also, man merkt an der Frage und an dem. ,ja, dass Sie wirklich Experte sind. Bin auch wirklich dankbar, weil ich ja schon darauf hingewiesen habe, dass die Wasserfläche materiell dort bei dem Betreiber zu einem Planschbecken sich reduziert hat und zu so einem Planschbecken gehört natürlich eine Quietscheente. Also nochmal vielen Dank. Ich glaube, dass wir in den zurückliegenden Jahren, und da hatten wir auch viele, viele. Anfragen hier  im Bezirksamt, auch von Ihnen, aber auch von anderen Kollegen aus der Bezirksverordnetenversammlung, versucht haben, kritisch den Umsetzungsprozess dieses Vertrags zu begleiten. Was wir nicht ändern konnten ist, dass in den Vertrag bedauerlicherweise nicht explizit die öffentlichen Schwimmangebote und -flächen so benannt worden sind und auch so benannt worden sind, in der weiteren Sanierung und wieder Inbetriebsetzung, sondern nur von Wasserflächen gesprochen ist. Und ich muss auch bedauern, dass irgendwann mal auf einer der Anfragen im Abgeordnetenhaus an die Senatsfinanzverwaltung dann auch sagte, jetzt sind alle Verpflichtungen des Betreibers, die sich aus dem Vertrag ergeben haben, erledigt und bezog sich auf die Wasserflächen und damit auf Ihre Quietscheente im Planschbecken. Das ist das Land Berlin. Das ist, finde ich, mehr als bedauerlich, weil wir damit letztendlich um ein öffentlich nutzbares Schwimmangebot gekommen sind und ich glaube, ich sehr deutlich sagen kann, dass wir für Grundschüler, für Kitas, aber auch für Schwimmsportvereine selbstverständlich Wasserflächen bräuchten. Da gibt es einen großen Bedarf und deswegen. dieser Prozess mehr als bedauerlich ist, aber das Bezirksamt selbst hat keine Kontrollmöglichkeiten dieses Vertrags, das wird wahrgenommen vom Abgeordnetenhaus und da darf ich natürlich jetzt keine Einschätzung oder Verurteilung mir erlauben.

 
 

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