Drucksache - DS/0629/IV  

 
 
Betreff: Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
03.04.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
13.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
19.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0629/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei in Friedrichshain-Kreuzberg tätigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen,

a) dass diese ihren Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit eröffnen, ihre Wohnungen zu günstigen Bedingungen gegen kleinere gleichwertige Wohnungen in gleichwertiger Lage im Bestand der Gesellschaften zu tauschen, wobei die Grundmiete je Quadratmeter in der neuen, kleineren Wohnung für sie nicht höher sein soll, als die in der alten Wohnung;

b) dass diese ihren Mieterinnen und Mietern grundsätzlich die Möglichkeit des Wohnungstausches innerhalb ihrer Wohnungsbestände gewähren, wobei die Mieterinnen und Mieter wechselseitig in die bestehenden Verträge eintreten.

 

Begründung:

Aus unterschiedlichen Gründen tritt häufiger die Situation ein, dass eine Mietwohnung auf Grund veränderter Lebensumstände für die Mieterin / den Mieter zu groß geworden ist. Der mögliche Wechsel in eine kleinere, angemessenere Wohnung scheitert oft daran, dass auf Grund sehr hoher Neuvermietungsmieten, der Verbleib in der zu großen Wohnung auch bei Einrechnung der Betriebskosten für die Mieterin / den Mieter finanziell viel günstiger ist. Mit einem solchem Wohnungstausch-Angebot kämen die Wohnungsbaugesellschaften ihrem Gesellschafterauftrag einer angemessenen Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung nach und würden zudem durch die Vermeidung von "großem Wohnflächenverbrauch wider Willen" einen kleinen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes leisten. Sie könnten außerdem die Nachfrage junger Familien nach größeren Wohnungen so leichter befriedigen.

 

Hinzu kommen die Fälle, in denen für Transferleistungsempfangende - unbesehen des Bedarfes - eine Verkleinerung des Wohnraums die einzige Möglichkeit ist, die Wohnkosten den amtlichen Anforderungen gemäß zu gestalten, wenn diese auch die proportionale Reduzierung der Miete bedeutet. Die Möglichkeit zum Wohnungstausch innerhalb der eigenen Bestände fördert die Angemessenheit der Wohnungsgrößen, bindet die Mieterinnen und Mieter an die Gesellschaft und leistet zudem durch den Wegfall von Neuvermietungsaufschlägen einen Beitrag zur Dämpfung der Mietenentwicklung. Letzteres beinhaltet natürlich auch eine Minderung des Zuwachses der Einnahme der Gesellschaft; aber der leistungslose Neuvermietungsaufschlag ist keine Notwendigkeit zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit kommunaler Unternehmen.

 

Die im "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" von Senat und städtischen

Wohnungsbaugesellschaften vereinbarte Regelung zum Wohnungstausch ist viel zu unattraktiv für die Mieterinnen und Mieter und soll durch die Bezugnahme auf die absolute Bruttowarmmiete einseitig den Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Die hier vorgeschlagene "Friedrichshain-Kreuzberger Wohnungstauschvariante" setzt attraktive Anreize für die Mieterinnen und Mieter, verbessert das kommunale Angebot auf dem Wohnungsmarkt und bringt den Wohnungsbaugesellschaften bei den frei werdenden größeren Wohnungen wirtschaftliche Spielräume, die diese maßvoll nutzen können.

 

 

BVV 20.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

 

StadtQM 03.04.2013

 

Ersetzungsantrag der Fraktion B'90/Die Grünen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den in Friedrichshain-Kreuzberg aktiven Wohnungsbaugesellschaften des Landes zu erfragen, welche Regelungen für die im Mietenbündnis vereinbarten Möglichkeiten zum Wohnungstausch bei Bedarf nach einer kleineren Wohnung getroffen wurden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass Wohnungstausche auch zwischen den verschiednen Gesellschaften möglich werden, sollte dies  noch nicht Bestandteil der entwickelten Regelungen sein.

 

Der BVV ist bis Mai 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den in Friedrichshain-Kreuzberg aktiven Wohnungsbaugesellschaften des Landes zu erfragen, welche Regelungen für die im Mietenbündnis vereinbarten Möglichkeiten zum Wohnungstausch bei Bedarf nach einer kleineren Wohnung getroffen wurden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass Wohnungstausche auch zwischen den verschiednen Gesellschaften möglich werden, sollte dies  noch nicht Bestandteil der entwickelten Regelungen sein.

 

Der BVV ist bis Mai 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den in Friedrichshain-Kreuzberg aktiven Wohnungsbaugesellschaften des Landes zu erfragen, welche Regelungen für die im Mietenbündnis vereinbarten Möglichkeiten zum Wohnungstausch bei Bedarf nach einer kleineren Wohnung getroffen wurden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass Wohnungstausche auch zwischen den verschiednen Gesellschaften möglich werden, sollte dies  noch nicht Bestandteil der entwickelten Regelungen sein.

 

Der BVV ist bis Mai 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.09.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 19.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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