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Drucksache - DS/0482/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zukünftig Fristverlängerungsersuchen vor Ablauf der zu verlängernden Frist zu stellen.
Begründung
Der Sinn von Fristen liegt darin, einen Zeitrahmen vorzugeben. Dass aufgrund verschiedener Umstände nicht alle Fristen immer eingehalten werden können, ist unstrittig. Die Information über die besonderen Umstände, die ein Einhalten der Frist unmöglich machen, sollte aber innerhalb der Frist erfolgen. Dies ist im allgemeinen Geschäftsleben so üblich.
In letzter Zeit ist es leider vorgekommen, dass Fristverlängerungsersuchen teils Monate nach dem Verstreichen der Frist gestellt wurden. Dies läuft klar dem Sinn einer Fristsetzung zuwider und beschneidet das Informationsrecht der Verordneten und damit die demokratische Kontrolle des Bezirksamtes.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zukünftig Fristverlängerungsersuchen vor Ablauf der zu verlängernden Frist zu stellen.
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