Drucksache - DS/0394/IV  

 
 
Betreff: Erhaltungssatzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:1. Dahl, John
2. Forck, Sebastian
3. Möbus, Anja
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
17.10.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
03.04.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten vertagt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0394/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.

 

Auf Grundlage dieses Konzepts sollen soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.

 

Begründung:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung plant den Erlass einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung, um die weitere Umwandlung von Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten zu verhindern. Da im Ortsteil bislang keine Milieuschutzsatzungen bestehen, ist dringender Handlungsbedarf geboten, da sonst dort die Umwandlungsgenehmigungsverordnung nicht zur Anwendung gelangen kann.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

StadtQM 17.10.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.

 

Nach Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten sollen auf Grundlage dieses Konzepts soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.

Die entsprechende Finanzierung ist im Haushaltsergänzungsplan 2013 vorsorglich zu veranschlagen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle der Ausweitung der Erhaltungssatzung entsteht und im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Dezember 2012 ein Gesamtkonzept für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und der städtebaulichen Eigenart der jeweils für schutzwürdig erachteten Gebiete gemäß § 172 BauGB, insbesondere § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) für den Ortsteil Friedrichshain vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, für welche Gebiete außer dem dort einzigen Erhaltungssatzungsgebiet Boxhagener Platz Schutzbedarf im Sinne des Gesetzes besteht.

 

Nach Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten sollen auf Grundlage dieses Konzepts soweit erforderlich unverzüglich entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um für bestimmte Gebiete entsprechende Satzungen nach § 172 BauGB beschließen zu können.

Die entsprechende Finanzierung ist im Haushaltsergänzungsplan 2013 vorsorglich zu veranschlagen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, unverzüglich den zusätzlichen Personalbedarf zu benennen, der im Falle der Ausweitung der Erhaltungssatzung entsteht und im Falle des Erlasses einer Umwandlungsgenehmigungsverordnung durch den Senat auf den Bezirk zukäme, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen dort zu verhindern, wo dieses zu weiteren Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt führen kann.

 

BVV 20.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die vollständige Textfassung steht Ihnen online

(http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/) zur Verfügung

und wird Ihnen auf Anfrage

(bvv-fk@ba-fk.berlin.de) digital zugesandt.

 

Die vollständige Druckfassung erhalten die Mitglieder der Fachausschüsse und die Fraktionsbüros.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

 

StadtQM 17.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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