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Jugendschutz wird in Gaststätten und Einzelhandel nicht beachtet

Pressemitteilung Nr. 54/2008 vom 15.04.2008

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat 500 Gaststätten und Verkaufsstellen im Winter 2007/2008 nach der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes untersucht. Kontrolliert wurde dabei die gesetzliche Vorschrift, in einem Aushang auf das Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche hinzuweisen.

Das alarmierende Ergebnis ist, dass nur 13 Prozent der Lokale und Verkaufsstellen das Jugendschutzgesetz in seiner gültigen Form aushängt. In der Hälfte der Einrichtungen fehlte der vorgeschriebene Aushang vollständig und in 37 Prozent hingen ungültige Versionen des Gesetzes aus. Teilweise waren die Aushänge so veraltet, dass das Tabakverkaufsverbot an Kinder und Jugendliche noch überhaupt nicht erwähnt war. So wurden in 44 Einrichtungen Aushänge aus dem Jahr 1985 angetroffen. Die letzte Änderung des Gesetzes in Bezug auf Tabak trat im September 2007 in Kraft und untersagt den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Vorher lag diese Altersgrenze bei 16 Jahren.

Das Projekt „Rauchfrei in Friedrichshain-Kreuzberg“, das diese Untersuchung durchgeführt hat, hatte bereits im Jahr 2006 über 1100 Schülerinnen und Schüler nach ihrem Rauchverhalten befragt. Das Ergebnis dieser Befragung zeigte, dass der Einzelhandel das Verkaufsverbot so gut wie überhaupt nicht beachtet. 70 Prozent der Schüler/innen im Alter von 13 bis 15 Jahren gaben an, dass sie beim Erwerb von Zigaretten noch niemals nach ihrem Ausweis gefragt wurden (bei dem Kauf von Bier waren es 65 % und bei dem Kauf von Spirituosen 55 %).

Gesundheitsstadtrat Knut Mildner-Spindler stellt fest, dass Friedrichshain-Kreuzberg sehr unter den gesundheitlichen Folgen des Rauchens zu leiden habe. So stehe der Bezirk im Vergleich mit den übrigen Bezirken von Berlin an erster Stelle, wenn man sich die Zahlen der Lungenkrebstodesfälle anschaut (s. Krebsatlas Berlin, Hrsg. Krebsregister, 2007). Er sieht in dem hohen Zigarettenkonsum von Jugendlichen eine sehr ernst zu nehmende Gesundheitsgefahr. Die Raucherquote der 13- bis 15-Jährigen in Friedrichshain-Kreuzberg lag 2006 bei 21 Prozent. Zu den Risikofaktoren, die das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen beeinflussen, gehöre auch die Missachtung des Verkaufsverbots von Zigaretten. Daher setzt sich der Stadtrat für wirksame Kontrollen des Tabakverkaufs ein. Er fordert, dass die Ordnungsämter bei der Begehung von Gaststätten und Lokalen nicht nur die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes überprüfen, sondern auch kontrollieren, ob das Jugendschutzgesetz beachtet wird.

Johannes Spatz, der das inzwischen abgeschlossene Projekt „Rauchfrei in Friedrichshain-Kreuzberg“ geleitet hat, kritisiert die Betreiber von Gaststätten und Kiosken, die nicht auf das Verkaufsverbot von Tabak und Alkohol an Kinder und Jugendliche hinweisen. „Hier handelt es sich nicht um einzelne schwarze Schafe, sondern um eine ganze Herde.“ Wenn das Gesetz nicht wie vorgeschrieben aushängt, brauche sich niemand wundern, dass es nicht eingehalten wird.

Weitere Informationen bei Johannes Spatz, Tel.: 74755922, 017624419964


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Schlagworte: Jugendschutz wird in Gaststätten und Einzelhandel nicht beachtet

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