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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg schließt erste Vereinbarung zur Abwendung der Vorkaufsrechtsausübung in sozialem Erhaltungsgebiet für Wrangelstrasse 64
Das Objekt Wrangelstraße 64 liegt in dem seit 1995 durch Rechtsverordnung festgesetzten Erhaltungsgebiet Luisenstadt. In sozialen Erhaltungsgebieten soll preiswerter Wohnraum erhalten und der Verdrängung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen entgegengewirkt werden. Um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung noch wirksamer zu schützen, prüft das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg seit einiger Zeit regelmäßig auch die Ausübung seines nach dem Baugesetzbuch bestehenden Vorkaufsrechts. Bevor der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, versucht er Grundstückskäufer dazu zu bewegen, sich freiwillig zur Einhaltung der sozialen Erhaltungsziele zu verpflichten.
Dies ist hier gelungen. Mit Unterzeichnung der sogenannten Abwendungsvereinbarung haben die Käufer dem Bezirk zugesichert, bei dem Objekt auf Maßnahmen zu verzichten, die den Verdrängungsprozess beschleunigen könnten. Die Vereinbarung verpflichtet sie zum Verzicht auf Modernisierungen, die überdurchschnittliche Ausstattungsstandards in den Wohnungen schaffen würden. Dies gilt sowohl in vermieteten, als auch in leerstehenden Wohneinheiten. Ausgeschlossen werden außerdem energetische Sanierungsmaßnahmen, bei denen keine Rechtspflicht zu ihrer Durchführung besteht. Weiterhin erfolgt ein Verzicht auf die Umwandlung in Wohnungs- oder Teileigentum bzw. den Verkauf einzelner Wohneinheiten. Sämtliche für die Dauer der Erhaltungsverordnung „Luisenstadt“, längstens 20 Jahre ab Vertragsabschlussgeltenden Vorgaben gehen erheblich über das hinaus, was den Eigentümern in sozialen Erhaltungsgebieten ohnehin abgefordert werden kann
.
Das Zustandekommen der Abwendungsvereinbarung ist ein großer Erfolg für den Bezirk und ein weiterer deutlicher Schritt zur Sicherung der Ziele sozialer Erhaltungsverordnungen.
Der Bezirksstadtrat für Planen, Bauen und Facility Management, Florian Schmidt, erklärt: „Wir sind sehr froh, dass wir uns mit den Käufern einigen konnten und diese sich zur Einhaltung von Maßnahmen zur Umsetzung des sozialen Erhaltungsschutzes eingelassen und verpflichtet haben. Der Fall zeigt, dass trotz eines Verkaufs auf Basis von Marktpreisen Eigentümer, wenn sie wollen soziale Ziele umsetzen können. Der Bezirk wird weiterhin daran arbeiten, dass auf dem Immobilienmarkt keine Spekulationsgewinne auf Kosten der Mieter in Friedrichshain-Kreuzberg realisiert werden.“
Bereits 2015 hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für das ebenfalls in diesem Gebiet gelegene Haus Wrangelstraße 66 das Vorkaufsrecht ausgeübt, da der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit der Käuferin nicht zustande kam.
Rückfragen an:
BA Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Bauen, Planen und Facility Management
Bezirksstadtrat Florian Schmidt
Tel. (030) 90298 3260
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