Erster Tätigkeitsbericht (September 2002 - Juni 2004)

1. Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung an die Bezirksverordnetenversammlung ergibt sich aus der Ausschreibung für die Stelle des Bezirksbehindertenbeauftragten (veröffentlicht im Amtsblatt von Berlin, 36/2001) sowie aus der Konzeption “Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und die Menschen mit Behinderung” vom 15.12.2003 (mit Ds. 826/2 der BVV zur Kenntnis gegeben.)

Im Jahr 2003 wurde noch kein Bericht abgegeben, weil seit der Einstellung (September 2002) noch kein volles Jahr vergangen war und sich der Stelleninhaber noch in der Orientierungsphase befand.

2. Allgemeines

Die Ausschreibung der Stelle des BehB orientierte sich in Form und Inhalt strikt an § 7 LGBG sowie an dem in § 5 LGBG aufgeführten Aufgabenspektrum des Landesbeauftragten für Behinderte. Sie entsprach so den Vorstellungen der Interessenvertretungen von behinderten Menschen in Berlin und ermöglichte eine objektive Auswahl unter den Bewerber/inne/n.

3. Erste Schritte

Erste Maßnahmen nach Amtsantritt waren: die Festlegung von wöchentlichen öffentlichen Sprechstunden (Di 13.00—18.00 Uhr, Do 9.00—12.00 Uhr); die Präsentation im Internetauftritt des Bezirks; die Anmeldung zu Antrittsbesuchen bei den Bezirksstadträten; die Bitte um Gelegenheit zur Vorstellung in den BVV-Fraktionen; die Verfassung von Pressemitteilungen, um die Besetzung des Amtes bekannt zu machen; die Antragstellung beim Integrationsamt Berlin wegen Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes.
Da ich in dieser Stelle gewissermaßen einen Ein-Mann-Betrieb führe, habe ich gern die Bewerbung einer schwerbehinderten Sozialhilfeempfängerin aus Spandau auf eine gzA-Stelle angenommen. Frau Oldenburg ist zwar offiziell als Assistentin zum Ausgleich meiner Hörbehinderung angestellt, sie leistet aber freiwillig weitaus mehr, z. B. indem sie spezielle Veranstaltungen zur Thematik von Frauen mit Behinderung organisiert.

Die gzA-Stelle ist momentan nur bis Jahresende gesichert; über weiterführende Modelle kann erst nachgedacht werden, wenn Klarheit über Hartz IV besteht.

4. Gremientätigkeit

Teilnahme an den Amtsleitersitzungen bei der BzBmin/FinAbtLin; Organisation und Teilnahme an den regelmäßig alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen des bezirklichen Beirats für Behindertenangelegenheiten; Teilnahme an den monatlichen Treffen der Bezirksbehindertenbeauftragten mit dem Landesbeauftragten für Behinderte; Teilnahme an den Treffen der Vorsitzenden der Bezirksbehindertenbeiräte mit dem Vorsitzenden des Landesbeirats; nach Möglichkeit Teilnahme an Sitzungen der BVV-Ausschüsse, sofern Themen mit Bezug zu Menschen mit Behinderung behandelt wurden (im Verhinderungsfall wenigstens schriftliche Äußerung zum behandelten Thema); Mitarbeit in den jeweiligen Arbeitsgruppen “Menschen mit Behinderung” bei den Senatsverwaltungen für Finanzen und für Wirtschaft, Arbeit und Frauen; darüber hinaus Teilnahme an allen Sitzungen des Landesbeirats für Behinderte, in dem ich den Schwerhörigen-Verein Berlin e. V. vertrete. Zu jeder Sitzung des bezirklichen Beirats für Behindertenangelegenheiten lege ich einen Tätigkeitsbericht für die zurück liegenden zwei Monate ab, in dem neben den wichtigsten Aktivitäten dem Beirat auch problematische Fälle zur Diskussion gestellt werden.

Die monatlichen Treffen der Bezirksbehindertenbeauftragten mit dem Landesbeauftragten, die Sitzungen des Landesbeirats sowie der Arbeitsgruppen bei den Senatsverwaltungen und die Treffen der Bezirksbeiratsvorsitzenden mit dem Vorsitzenden des Landesbeirats dienen der Vernetzung und ausführlichen Information und haben äußerst positive Effekte für die Arbeit im Bezirk.

5. Öffentliche Sprechstunden, telefonische Beratung

Die gleich nach Amtsantritt öffentlich bekannt gemachten Sprechstunden werden, so muss man leider einschätzen, schlecht von Besuchern angenommen. Die Frequenz reicht von seltenen 5 Besuchern bis zu Sprechzeiten, zu denen sich niemand blicken lässt. Die größte Zahl von behinderten Besuchern benötigt Hilfe bei der Formulierung von Widersprüchen und Gerichtsklagen. Solche Hilfe wurde in den meisten Fällen auch gewährt. Eine Zunahme ist beim Besuch von Architekten und Bauherren bzw. Gaststättenbetreibern zu verzeichnen, die Beratung zur barrierefreien Gestaltung sowie Bestätigung für das Bau- oder Wirtschaftsamt wünschen, dass ihre Planungen den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Dafür erreichen mich viele Anrufe und E-Mails. Arbeitstäglich fallen im Durchschnitt 8 telefonische Anfragen an. Am Beginn der Amtszeit häuften sich solche Fälle, dass Personen, die mit Anträgen, vorzugsweise beim Sozialamt, gescheitert waren, über das Amt des Behindertenbeauftragten doch noch ihre Ansprüche durchsetzen wollten. In so gut wie allen Fällen stellte sich heraus, dass die Bescheide nach Recht und Gesetz ergangen waren. Im Prinzip genügte dann der Hinweis darauf, dass sich meine Befugnisse darauf beschränken, in Fällen einzugreifen, wo behinderte Menschen wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Viele Anrufe beinhalten auch Anfragen von Architekten, Bauherren und Gastronomiekonzessionären von der gleichen Art, wie unter den Sprechstunden aufgeführt. Hieraus ergeben sich vielfältig Ortstermine, bei denen ich des Öfteren Tipps zur baulichen Lösung von Problemen der Herstellung von Barrierefreiheit geben konnte. Ebenso konnte ich nach eigener Inaugenscheinnahme ehrlichen Gewissens meine Zustimmung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung geben.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes erreichte mich eine Fülle von Hilferufen. Neben Aufklärung konnte ich in Einzelfällen durch Kontaktaufnahme mit Krankenkassen, Versorgungsamt und Telebus-Betreiber konkrete Hilfe leisten.

Unverhältnismäßig oft erreichen mich Anrufe, in denen nach der Telefonnummer des Versorgungsamtes gefragt wird. Es ist für den normalen Bürger auch nicht nachzuvollziehen, dass sich das Versorgungsamt hinter dem Landesamt für Gesundheit und Soziales verbirgt.

In einem Fall trat ich mit Erfolg als Beistand für einen Gehörlosen vor dem Sozialgericht gegen die Landesversicherungsanstalt Berlin auf.

In wenigen, begründeten Fällen führe ich auch Hausbesuche durch, in aller Regel bei behinderten und hochbetagten Menschen.

6. Kontakte zu lokalen Organisationen

Auf Einladung stellte ich mich und meine Arbeit bei lokalen und regionalen Organisationen vor, so bei der Gruppe Wilmersdorf des Allgemeinen Blinden- und Sehbehinderten-Vereins Berlin e. V., beim Evangelischen Kirchenkreis, bei der Ortsgruppe Charlottenburg-Wilmersdorf des BDH (Bundesverband für Rehabilitation und Interessenvertretung Behinderter), bei der Koordinierungsstelle Rund ums Alter Charlottenburg-Wilmersdorf, beim CDA-Landesverband und bei der Betriebsgruppe von ver.di.

Bei allen diesen Veranstaltungen traf ich auf reges Interesse sowie auf die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit.

7. Veranstaltungen, Aktionen

In meiner Funktion als Bezirksbehindertenbeauftragter nahm ich an bezirklichen Veranstaltungen wie dem Gesundheitstag, dem Fest der Nationen und dem Tag des Ehrenamtes teil.

Eigene Veranstaltungen waren “Zwei Jahre Sozialgesetzbuch IX – eine Bilanz” im Oktober 2003, zwei Gesprächsrunden im Rahmen des Frauenfrühlings 2004, davon eine mit einem internationalen Gast, sowie die Unterstützung einer Aktion von Handicap International für die Ächtung von Landminen am 5. Mai 2004.

Wie alle meine Kolleg/inn/en in den anderen Bezirken bin ich in die vom Landesbeauftragten für Behinderte initiierte Aktion “Berlin – barrierefrei” eingebunden. Betreiber von Geschäften, Restaurants, Hotels und Arztpraxen können sich bei Vorliegen der Voraussetzungen um eine Plakette bewerben, die den Menschen mit Behinderung signalisiert, dass ihnen die Türen wirklich offen stehen. Die Bezirksbehindertenbeiräte sollen über die Vergabe der Plaketten entscheiden.

8. Auswärtige Veranstaltungen

An folgenden Veranstaltungen nationaler und regionaler Bedeutung nahm ich teil: am 25. Oktober 2002 am Bundeskongress “Barrierefreie Kommune — machbar oder Utopie” in Düsseldorf, veranstaltet vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung; an der Nationalen Auftaktveranstaltung zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung am 21. Februar 2003; an einer Fachveranstaltung der BfA zum Thema “Persönliches Budget” für Menschen mit Behinderungen am 22. Mai 2003; am Symposium “Vorbauen: barrierefrei” des Verbandes Privater Bauherren am 5. November 2003; an zwei Informationsveranstaltungen der LAGH Berlin zum GMG und zum SGB XII; an der Podiumsdiskussion “Befähigen statt bevormunden — Integration von Behinderten als Nachhaltigkeitsaufgabe”, veranstaltet von der Econsense (“Forum Nachhaltiger Entwicklung der Deutschen Wirtschaft”) am 10. März 2004.
Die Teilnahme brachte neben neuen Kontakten auch einen großen Erkenntnisgewinn für die eigene Arbeit.

9. Lehrveranstaltungen

Lektion “Kommunikationshilfen” für hörgeschädigte Umschüler beim Bildungsträger Login gGmbH in Lichtenberg; Information für Schüler der 10. Klassenstufe der Max-Liebermann-Oberschule zu den Aufgaben des Bezirksbehindertenbeauftragten; zweistündiges Seminar für Soziologiestudenten der Technischen Universität, ebenfalls zu den Aufgaben des Bezirksbehindertenbeauftragten sowie zu bestimmten Problemfeldern der barrierefreien Gestaltung der städtischen Umwelt in Berlin.

10. Partnerschaftsbeziehungen des Bezirks

Auf diesem Feld konnte ich bisher nicht aktiv werden. Ich plane, mich mit Unterstützung der Bezirksbürgermeisterin an die Partnerstädte und –kreise zu wenden, um herauszufinden, was sie für Menschen mit Behinderung leisten und ob Interesse an einem Netzwerk besteht.

11. Problemfelder

Bei allen größeren und kleineren Erfolgen, z. B. der Anhebung des Pflasters vor dem Eingang zur Stadtbibliothek Otto-Suhr-Allee 96 auf das Niveau des Zugangs oder der Anregung eines Gebärdensprachkurses für Mitarbeiter des Bezirksamtes, bestehen im Bezirk noch akute ungelöste Probleme.

Von allem Anfang an wurde der Zustand der Beleuchtung im Dienstgebäude Otto-Suhr-Allee heftig kritisiert, vor allem, dass nach dem Anschlagen der Bewegungsmelder die Energiesparlampen erst warm laufen müssen, ehe sie ihr ohnehin trübes Licht voll spenden können. Für Menschen mit Sehbehinderung bedeutet das eine außerordentliche Gefahrenquelle, zumal es in allen Dienstgebäuden an Orientierungs- und Leitsystemen fehlt.

Seit mehreren Jahren wird der Ein- bzw. Anbau eines Aufzugs im Dienstgebäude der Volkshochschule Charlottenburg in der Pestalozzistraße verschoben.

Dieser Umstand wird besonders interessant im Zusammenhang mit dem Projekt “Gebäudeoptimierung” des Bezirksamtes. Bis heute gibt es kein klares Signal, dass bei den Überlegungen zur Aufgabe von Dienstgebäuden zugunsten anderer eine Rolle spielt, ob ein Dienstgebäude bereits bestimmte Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt oder ob bei Aufgabe eines solchen entsprechende Investitionen in dem Gebäude vorgenommen werden, das als Alternative ausgewählt wurde. So gab es Pläne, den VHS-Standort Trautenauer Straße aufzugeben, obwohl dann keine barrierefreie VHS-Einrichtung mehr vorhanden sein wird.

In der Investitionsplanung des Bezirks ist nicht zu erkennen, wann, wo und in welchem Umfang Mittel für die Herstellung von Barrierefreiheit bereit gestellt werden. Ich schlage vor, jährlich mindestens 10 % der für Bau-Investitionen vorgesehenen Mittel für solche Projekte einzustellen, die behinderten Menschen in den öffentlichen Gebäuden freien Zugang und freie Nutzung ermöglichen. Vorschläge für die Auswahl sollte der bezirkliche Beirat für Behindertenangelegenheiten unterbreiten. Wenn die dafür vorgesehene Summe für das konkrete Projekt nicht ausreicht oder wenn in einem Jahr wegen anderer dringender Vorhaben keine behinderungsspezifische Mittel bereit gestellt werden können, so sollte das Volumen verdoppelt werden.

Im diesjährigen “Verstößebericht” des Landesbeauftragten für Behinderte wurde unter anderen das Wirtschaftsamt beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf dafür gerügt, dass es der zuständigen Arbeitsgruppe beim Landesbeirat für Behinderte nicht alle zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ausnahmegenehmigungen erforderlichen Informationen bereit stelle. In der Tat gab es Missverständnisse über den Handlungsspielraum der einen und der anderen Seite. Um die Differenzen zu minimieren, schlage ich vor, mit dem Wirtschaftsamt eine Übereinkunft zu treffen, dass ich vor der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in die Prüfung einbezogen werde. Das soll auf kurzem Wege geschehen, um den Verwaltungsgang nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

Aus dem Bezirksbehindertenbeirat wurden zwei Projekte angeregt, und zwar

die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Friedhofskapelle auf dem Luisenkirchhof III am Fürstenbrunner Weg und
der Einbau eines Treppenlifts im Schwimmbad Krumme Straße, damit gehbehinderte Menschen auch das Warmwasserbecken im 1. Stock erreichen können.
Für beide Projekte gibt es brauchbare Ideen, doch die Besitzer/Betreiber sehen sich außerstande, sie zu finanzieren.

Meine Vorstellung ist, hierfür soziales Engagement des Lion’s Clubs und des Rotary Clubs anzuregen. Leider fehlen mir hierzu die nötigen Verbindungen, und so bitte ich an dieser Stelle die Damen und Herren des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung, mir mit ihren eventuellen Beziehungen zur Seite zu stehen.

Hartwig Eisel

Aus dem Bezirksbehindertenbeirat wurden zwei Projekte angeregt, und zwar

die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Friedhofskapelle auf dem Luisenkirchhof III am Fürstenbrunner Weg und der Einbau eines Treppenlifts im Schwimmbad Krumme Straße, damit gehbehinderte Menschen auch das Warmwasserbecken im 1. Stock erreichen können. Für beide Projekte gibt es brauchbare Ideen, doch die Besitzer/Betreiber sehen sich außerstande, sie zu finanzieren. _Meine Vorstellung ist, hierfür soziales Engagement des Lion’s Clubs und des Rotary Clubs anzuregen. Leider fehlen mir hierzu die nötigen Verbindungen, und so bitte ich an dieser Stelle die Damen und Herren des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung, mir mit ihren eventuellen Beziehungen zur Seite zu stehen._ _Hartwig Eisel_