Behindertenkonzeption - BehK

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und die Menschen mit Behinderungen

Nach Auskunft des Landesamtes für Statistik waren im Jahr 2003 10 % der Bürger und Bürgerinnen Berlins anerkannte Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz. Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf weist die Statistik sogar 63.717 Menschen mit Behinderung aus, also etwa 20 %*. Mit dieser Konzeption legt der bezirkliche Beirat für Behindertenangelegenheiten dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung einen Fahrplan zur Zusammenarbeit in den nächsten Jahren vor.

1. Rechtliche Grundlagen

Leitlinien zum behindertengerechten Ausbau Berlins 1992 Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin (Landesgleichberechtigungsgesetz, 1999) Bundesgleichstellungsgesetz 2002 Beitritt Berlins zur Deklaration von Barcelona 2002 Beschlüsse des BA und der BVV, einen bezirklichen Beirat für Behindertenangelegenheiten und einen Bezirksbehindertenbeauftragten einzusetzen

2. Ziel

Die Gestaltung einer barrierefreien Umwelt ist sowohl soziale und humanitäre als auch politisch gewollte Aufgabe. Trotz der finanziellen Notlage in Berlin oder vielleicht gerade deshalb ist eine berechenbare Planung für die Gestaltung einer barrierefreien Umwelt im Bezirk für die nächsten 5 bis 10 Jahre erforderlich.

3. Mitwirkende

das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit seinen Fachabteilungen die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf mit allen Ausschüssen und Fraktionen der bezirkliche Behindertenbeirat die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

4. Barrierefreie Umwelt im Bezirk

Öffentliche Dienstgebäude des Bezirksamtes sollen Zug um Zug barrierefrei gestaltet werden. Dazu gehören nicht nur Einrichtungen für Mobilitätsbehinderte (Rollstuhlfahrer), sondern auch Markierungen und kontrastreiche Gestaltungen für Blinde und Sehbehinderte sowie Lösungen für Hörgeschädigte. Die Öffentlichkeit im Bezirk, insbesondere die Geschäfts- und Arbeitswelt, soll für die Belange der Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden. Beteiligung an der Aktion “Berlin barrierefrei” des Landesbeauftragten für Behinderte: Erfassung von barrierefreien Geschäften und anderen Einrichtungen auf freiwilliger Basis nach einheitlichen Kriterien und Anerkennung barrierefreier Einrichtung durch Vergabe einer Plakette bzw. eines Logos (Werbeeffekt!). Enge Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Bezirksamtes sowie mit der Bezirksverordnetenversammlung einschließlich ihrer Ausschüsse und Fraktionen, um spezifische Fragen von Menschen mit Behinderung zu thematisieren und einer allseits befriedigenden Lösung zuzuführen. Enge Zusammenarbeit von Bau- und Wirtschaftsamt mit dem Behindertenbeauftragten, um Problemfälle ohne große Reibungs- und Zeitverluste für die Investoren zu klären. Besondere Berücksichtigung der Belange von Frauen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten des Bezirks Besondere Berücksichtigung der Belange von Migrantinnen und Migranten mit Behinderung in Zusammenarbeit mit der Migrantenbeauftragten des Bezirks Der bezirkliche Behindertenbeirat spricht Anregungungen an das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung aus, z. B. hinsichtlich der jährlichen Bau- und Verkehrsplanung. Unterstützung der schulischen Bildung von Kindern mit Behinderung. Das betrifft sowohl Integrationsschulen als auch Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Förderung der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung durch Bereitstellung spezieller VHS-Programme nach Bedarf und Herstellung des barrierefreien Zugangs und der barrierefreien Nutzung aller Einrichtungen der Volkshochschule des Bezirks. Förderung von kulturellen und künstlerischen Aktivitäten behinderter Menschen. Förderung und Unterstützung des Behindertensports sowie allgemeiner Möglichkeiten sportlicher Betätigung von Menschen mit Behinderung im Bezirk. Verstärkte Einbeziehung der Thematik “Menschen mit Behinderung” in die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf (Bezirksmagazin, “Rathausnachrichten”, Internetauftritt). Die Gestalter des barrierefreien bezirklichen Internetauftritts werden bei ihren Bemühungen beraten und unterstützt. Mitwirkung der lokalen Organisationen der Menschen mit Behinderung an Aktionen des Bezirks (z. B. Tag des Ehrenamtes, Gesundheitstag). Mindestens eine Aktion jährlich speziell zu Themen behinderter Menschen (Infoveranstaltung, Ausstellung u. ä.). Bereitstellung von Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung bei ehrenamtlicher Arbeit im Interesse des Bezirks (Begleitung, Kommunikationshilfen). Einbindung von Themen der Menschen mit Behinderung bzw. der barrierefreien Gestaltung der Umwelt in die Partnerschaftsbeziehungen des Bezirks.

5. Abrechnung/Rechenschaft

Der Behindertenbeauftragte erstellt jährlich einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung im Bezirk, der vom bezirklichen Behindertenbeirat diskutiert und verabschiedet und dann über das Bezirksamt an die Bezirksverordnetenversammlung geleitet wird (nachrichtlich an den Landesbeauftragten von Berlin und an den Landesbeirat für Behinderte). Der erste Bericht wird zum Juni 2004 erstellt und umfasst den Berichtszeitraum seit Amtsantritt des Behindertenbeauftragten (September 2002).

Verabschiedet vom bezirklichen Beirat für Behindertenangelegenheiten am 15.12.2003.

  • Die Zahl weist einen gewissen Unsicherheitsfaktor aus, da die Statistik nach Auskunft des Versorgungsamtes nach Postleitzahlen erstellt wurde. Die PLZ-Bezirke der Deutschen Post decken sich nicht mit den Grenzen der Verwaltungsbezirke. Es ist also denkbar, dass in der Gesamtzahl Bürger anderer Bezirke von Berlin in nicht definierbarer Größe enthalten sind.