Informationen für Bauherren

Foto von einem Schutzhelm

Informationen für Bauherren und Architekten zum Umweltschutz nach der geänderten Bauordnung

Die aktuelle Fassung der Landesbauordnung Berlin trat zum 01.02.2006 in Kraft. Im Kern geht es bei der Änderung darum, das Bauen zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Das bisherige Baugenehmgungsverfahren mit einer umfassenden Prüfung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen entfällt in den meisten Fällen zugunsten
  • verfahrensfreier Bauvorhaben,
  • Vorhaben mit Genehmigungsfreistellung,
  • des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens.

Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen in folgendem Merkblatt zusammengestellt:

  • Broschüre mit Informationen für Bauherren zu Umwelt-, Klima- und Naturschutz

    PDF-Dokument (139.1 kB)

Da die inhaltlichen Anforderungen des Umweltschutzes aus dem Fachrecht (z.B. Immissionsschutz-, Bodenschutz-, Wasser-, Naturschutzrecht) und dem Bauordnungsrecht (z.B. baulicher Schallschutz, Bepflanzung nicht überbauter Flächen) bestehen bleiben, ist es nunmehr die Aufgabe des Bauvorlagenberechtigten, diese Anforderungen in eigener Verantwortung einzuhalten.

Foto von einem Zollstock

Foto von einem Zollstock

Was ist nun an umweltschützenden Vorschriften für Bauvorhaben zu beachten? Hier eine erste grobe Übersicht:

Bei allen Eingriffen in den Boden (Aushub-, Abschachtungsarbeiten für Baugruben etc.) ist eine Abstimmung mit dem Sachgebiet Boden erforderlich (Grundstücke mit altlastenverdächtigen Flächen, Umgang mit bzw. fachgerechte Entsorgung von ausgehobenen und zu entsorgenden Böden/Bauabfall, Wiedereinbau von Boden). Auch mit der Unteren Naturschutzbehörde im Amt sollte die Abstimmung gesucht werden (geschützte Bäume, Nist- und Brutstätten geschützter Arten etc.). Zum Thema Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht informiert Sie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Bei nahezu allen größeren Vorhaben (z.B. Gewerbe, technische Anlagen, Gaststätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungsstätten, Großgaragen, bestimmte Werbeanlagen) sind die Vorschriften des Immissionsschutzrechts (Lärm, Luft, Licht) zu beachten. Es stellt sich auch die Frage der Umweltschutzvorsorge. Ähnliches gilt hinsichtlich des Abfall- und Wasserrechts (Abfalllagerung, Lagerung wassergefährdender Stoffe, Einleitung gewerblicher Abwässer in das öffentliche Kanalnetz) bei gewerblichen Vorhaben bzw. solchen aus dem Gesundheitsbereich (Arztpraxen, Kliniken, Labore etc.).

Vertiefung: Noch eingehendere Informationen für Bauherren und Gewerbetreibende zum Immissionsschutz erläutern Ihnen Hintergründe und Abhilfemöglichkeiten bei möglichen Umweltschutzproblemen, Fragen zur Standortauswahl etc.

Im fast gesamten Innenstadtbereich des Bezirkes (S-Bahn-Ring) gelten für Baugrundstücke die besonderen Anforderungen von BFF-Landschaftsplänen (Nachweis eines ausreichend begrünten, gering versiegelten Grundstücksanteils).

Bei verkehrlich relevanten Vorhaben (> 100 Stellplätzen) ist eine enge Rückkoppelung mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde geboten, sofern das Vorhaben im untergeordneten Straßennetz stattfindet. Sonst ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig.

Hier sind einige Links zu dem Informationsangebot des Amtes im Internet eingerichtet:

Im Zweifelsfall, z.B. vor Beauftragung von Fachgutachtern (Bodenbelastungen, Schallschutzprognosen, Baumschutz etc.), ist eine Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter im Umweltamt zu empfehlen.

Hinweise zum Baumschutz

Das Stadtbild Berlins wird ganz entscheidend von seinen öffentlichen Grünanlagen und den Straßenbäumen mitgeprägt. Insbesondere der Straßenbaumbestand verleiht dem öffentlichen Raum einen besonderen Charakter und ist für viele Menschen ein wichtiges Element der Wohn- und Lebenszufriedenheit im Kiez. Daher ist es besonders wichtig, dass sich Bauherren bereits bei den ersten Planungsüberlegungen auch über den Baumbestand außerhalb des Baugrundstückes Gedanken machen. Es soll nicht erst nach oder unmittelbar vor der Erteilung einer Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung festgestellt werden, dass Baugruben, Gehwegüberfahrten, Balkonauskragungen oder Feuerwehraufstell-/-anleiterflächen mit dem vorhandenen Baumbestand auf der Straße oder in einer angrenzenden Grünanlage kollidieren. Auf Grund der geltenden Rechtslage (keine Konzentrationswirkung der Baugenehmigung) müssen Bauherren bzw. Architekten wissen, dass andere Rechtskreise einer erteilten Baugenehmigung im Wege stehen könnten. Im ungünstigsten Fall kann eine Baugenehmigung nicht oder nicht ohne erhebliche zeitliche Verzögerung/Umplanung in Anspruch genommen werden.

Darum empfehlen wir, bereits vor Beantragung einer Baugenehmigung mögliche Kollisionspunkte planerisch durchzuarbeiten und Alternativen/Varianten zu prüfen. Wenn dies erfolgt ist und ein Konflikt mit dem vorhandenen Baumbestand nicht gelöst werden konnte, ist uns dies als dem zuständigen Straßen- und Grünflächenamt (als Eigentümer der Bäume) sowie ggf. dem Umwelt- und Naturschutzamt (bei geschütztem Baumbestand) mitzuteilen und zu erläutern, damit seitens dieser Ämter geprüft werden kann, ob dennoch eine Zustimmung zu diesem Bauentwurf erteilt werden kann. Das Umwelt- und Naturschutzamt verlangt vor einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung mit dem Antrag die schriftliche Zustimmung des Baumeigentümers, also des Straßen- und Grünflächenamtes.

Wenn Sie diese Empfehlungen beachten, sollte eine deutlich zügigere Bearbeitung des Bauantrages möglich sein und vor allem eine sofort umsetzbare Baugenehmigung, da alle Probleme mit dem vorhandenen Baumbestand im Vorfeld geklärt worden sind.

Umweltschutz auf der Baustelle

Im Rahmen unserer Zuständigkeiten und der personellen Möglichkeiten hilft das Umweltamt Bauherren dabei, Bauvorhaben in dauerhafter Übereinstimmung mit Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes realisieren zu können. Die Überwachung, ob auch während der Bauphase schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Bauherren-Informationen für den Gastronomiebereich

Sie wollen einen gastronomischen Betrieb errichten oder betreiben? Dann finden Sie in unserem Gastronomie-Faltblatt kompakte Informationen auf einen Blick.

Umwelt und bauen

Energieeffizient bauen in Charlottenburg-Wilmersdorf

Hinweise für klimafreundliche, energieffiziente und nachhaltige Neubauten in Charlottenburg-Wilmersdorf Weitere Informationen

Weiterführende Informationen für Bauherren und Gewerbetreibende