Straßenverkehrsbehörde

Knopf Ampel

Bereich "Daueranordnungen und vorübergehende Maßnahmen"

Zuständig für…

Anordnungen von dauerhaften Maßnahmen:
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Tempo 30-Zonen, Fußgängerzonen)
  • Radverkehrsanlagen, weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen
  • Taxistände
  • Schwerbehindertenparkplätze
Prüfen und Genehmigen von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung:
  • Ferienreiseverbot
  • Verbot der Benutzung gesperrter Straßen
  • Helm- und Gurttragepflicht
  • Schwerbehindertenparkausweise
Prüfen und Genehmigen von vorübergehenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen:
  • Anordnung von Haltverboten für Baustellen, Umzüge und befristete Liefertätigkeiten

Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich intensiv ein für den Abbau des „Schilderwaldes“. Sie ist jederzeit für Anregungen und Hinweise, die schriftlich begründet sind, dankbar und hofft auf aktives Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger.

Ihre Ansprechpartner:innen der Straßenverkehrsbehörde Bereich Daueranordnungen / Ausnahmegenehmigungen (Nebennetz des gesamtes Bezirks)

  • Frau Gebel: Tel. (030) 9029-18253; Mobil 0151 58 277 179

E-Mail: svb@charlottenburg-wilmersdorf.de

Ihre Ansprechpartner:innen der Straßenverkehrsbehörde Bereich Baustellen:

Polizei-Abschnitte 22 und 25:
  • Herr Heimbach: Tel. (030) 9029-18254, Mobil: 0151 150 77 569
Polizei-Abschnitt 24:
  • Herr Erdogan: Tel. (030) 9029-18257, Mobil: 0151 150 77 558
Polizei-Abschnitt 26:
  • Herr Çevik: Tel. (030) 9029-18258, Mobil: 0152 091 92 602

E-Mail: baustellen@charlottenburg-wilmersdorf.de

Hinweise zur Antragsstellung bei Baustellen:
Anträge auf Verkehrseinschränkungen nach § 45 (6) StVO sind bitte über folgenden Formularserver unter Beifügung eines anordnungsfähigen Verkehrszeichenplanes*) einzureichen:
https://senstadtfmsv.stadt-berlin.de/intelliform/forms/arbeitsstellen/berlin/arbeitsstellen/index

Für schriftliche Anträge ist folgendes Formular zum Download zu verwenden:
https://www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/verkehr/#verkehrsmanagement

*) Bitte fertigen Sie einen anordnungsfähigen Verkehrszeichenplan an. Dieser muss bemaßt, aber nicht maßstabsgetreu sein und muss die Verkehrsmaßnahmen und die Örtlichkeit grafisch darstellen. Beantragte Verkehrsmaßnahmen sind StVO-konformer Farbe darzustellen, vorhandene Verkehrszeichen und Verkehrsmaßnahmen anderer Baustellen sind ausgegraut darzustellen.

Die Straßenverkehrbehörde ist stets bemüht die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, auszugleichen und für deren Sicherheit zu sorgen.

Dabei finden nicht nur die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mit den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen Anwendung, sondern auch das Mobilitätsgesetz Berlin: Link.

Ein Blick in den Leitfaden zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei temporären Maßnahmen (Link: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsmanagement/temporaere-genehmigungen/leitfaden-sicherung-fuss-radverkehr-temporaere-verkehrsmassnahmen.pdf) ist bestens geeignet, Ihnen die Hilfestellungen für die Baustellenplanung zu geben, damit Ihr Verkehrszeichenplan die Erfordernisse des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt und anordnungsfähig ist.

Vereinfachtes Verfahren / Containeraufstellungen (gesamter Bezirk)

  • Frau Drost (ganzer Bezirk): Tel. (030) 9029-18263
  • Frau Schadow (ganzer Bezirk): Tel. (030) 9029-18261

E-Mail: containeraufstellungen@charlottenburg-wilmersdorf.de

Ansprechpartner: Leitung der Straßenverkehrsbehörde

  • Herr Dominik: Tel. (030) 9029-18256, Mobil: 0151 150 779 60

E-Mail: svb@charlottenburg-wilmersdorf.de