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Liegenschaftskataster
Achtung!
Bitte nutzen Sie möglichst das Onlineformular zur Beantragung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster.
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Termine werden nur nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 9029-18118 angeboten.
Rechtsgrundlage für die Führung des Liegenschaftskatasters ist das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin.
Im Land Berlin gibt es kein zentrales Vermessungs- oder Katasteramt.
Die Vermessungsämter in den Bezirken sind für die Erfüllung der vermessungstechnischen Aufgaben gemäß VermGBln zuständig.
Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden in Deutschland das Fundament für Immobilieneigentum und Realkredite. Die tatsächlichen und beschreibenden Daten zu Grundstücken und Gebäuden werden flächendeckend und detailliert im Liegenschaftskataster nachgewiesen und sind über die ebenfalls mitgeführten Eigentümerangaben mit dem Grundbuch verknüpft. Das Liegenschaftskataster ist daher das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke im formalen Rechtssinn der Grundbuchordnung und unserer verfassten Eigentumsordnung. Das Flurstück als geometrisch eindeutig abgegrenzter Teil der Erdoberfläche bildet die kleinste selbständige Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Das Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
In Ergänzung zum Grundbuch leistet das Liegenschaftskataster einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.
Auskünfte/Auszüge
Informationen zur Beantragung von Auszügen
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Liegenschaftskataster
Gruppenleitung:
Herr Peters
Tel.: (030) 9029-18141
Raum 7116