Bebauungsplan VII-134-1B

für die Grundstücke

Fürstenbrunner Weg 97/99
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Westend

  • Bebauungsplan VII-134-1b

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-134-1b Begründung

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Textliche Festsetzungen

  1. Im Gewerbegebiet sind die gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und gewerblich betriebene Anlagen für sportliche Zwecke sowie Anlagen für sportliche Zwecke nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung nicht zulässig. Letztgenannte Anlagen für betriebseigene Zwecke bleiben hiervon unberührt.
  2. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsflächen an letzte Verbraucher zugelassen werden, sofern der Verkauf einem Produktions-, Verarbeitungs- oder Reparaturbetrieb räumlich-funktional zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet ist und sofern dabei ausschließlich dort hergestellte oder weiter verarbeitete oder weiter zu verarbeitende Produkte veräußert werden.
  3. Im Gewerbegebiet können die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung zulässigen Schank- und Speisewirtschaften sowie die nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung zulässigen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Räume und Gebäude für freie Berufe nach § 13 der Baunutzungsverordnung nur ausnahmsweise zugelassen werden.
  4. Im Gewerbegebiet sind die Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 (Vergnügungsstätten) und Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Letztgenannte Anlagen für betriebseigene Zwecke bleiben hiervon unberührt.
  5. Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig.
  6. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen im Sinne des § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung und der Bauweise enthalten, außer Kraft.