Bebauungsplan VII-257

für das Grundstück
Spandauer Damm 130 (teilweise)
Fürstenbrunner Weg 21 (teilweise)
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-257

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.4 MB)

  • Bebauungsplan VII-257 Begründung

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Textliche Festsetzungen

  1. Zwischen den Punkten A und B, sowie C und D (Nebenzeichnung 1 2) sind oberhalb des 5. Vollgeschosses nur transparente Überdachungen zulässig.
  2. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen zum Anpflanzen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen zum Anpflanzen gelten nicht für Wege und Zufahrten.
  3. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung ist die vorhandene Vegetation bei Abgang nachzupflanzen. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung.
  4. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Die Fläche E ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Bewohner und Besucher des allgemeinen Wohngebietes zu belasten.
  6. Die Flächen F und G sind mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten. Sie dürfen nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.