Bebauungsplan IX-18

für die Grundstücke nördlich der Lietzeburger Straße zwischen Rankestraße
und Augsburger Straße, für das Gelände südlich der Lietzenburger Straße
zwischen Nürnberger Straße, Geisbergerstraße und Ettaler Straße
(ausschlieslich der Grundstücker Ettaler Straße 8/10)
sowie für die Grundstücke Eislebener Straße 12 und Nürnberger Straße 43-44
in den Bezirken Wilmersdorf und Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-18

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.9 MB)

  • Bebauungsplan IX-18 Begründung

    PDF-Dokument (196.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  2. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  3. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs.1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.