Bebauungsplan IX-D

zur Änderung des Bebauungsplanes

IX-55

für die Grundstücke Forckenbeckstraße 76-89 und Mecklenburgische Straße 32-43
im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)

Planergänzungsbestimmung

Im Bebauungsplan IX-55 vom 24. Mai 1962, / festgesetzt am 19. April 1963 (GVBl. S. 468), / wird die Planergänzungsbestimmung Nr. 1 / durch folgende Planergänzungsbestimmung ersetzt:

“In den Dauerkleingärten dürfen nur eingeschossige Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschl. Nebenanlagen wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz 24 m² nicht überschreitet. Eingeschossige Vereinshäuser, die mit der Zweckbestimmung Grünfläche (Dauerkleingärten) in Einklang stehen, können zugelassen werden.”

zur Änderung des Bebauungsplanes

IX-102

für das Gelände zwischen Norderneyer Straße, Dillenburger Straße und Lentzeallee,für die Norderneyer Straße und für Teilflächen der Lentzeallee und des nordöstlich der Dillenburger Straße gelegenen Geländes
im Bezirk Wilmersdorf

Planergänzungsbestimmung

Im Bebauungsplan IX-102 vom 19. Februar 1970, / festgesetzt am 21. Dezember 1970 (GVBl.1971 S. 1) / wird die Planergänzungsbestimmung Nr. 5 / durch folgende Planergänzungsbestimmung ersetzt:

“In den Dauerkleingärten dürfen nur eingeschossige Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschl. Nebenanlagen wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz 24 m² nicht überschreitet. Eingeschossige Vereinshäuser, die mit der Zweckbestimmung Grünfläche (Dauerkleingärten) in Einklang stehen, können zugelassen werden.”

  • Bebauungsplan IX-D

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Bebauungsplan IX-D Begründung

    PDF-Dokument (1.2 MB)