Bebauungsplan IX-58

für das Gelände
im Bereich des Stadtringes Berlin zwischen Bezirksgrenze Wilmersdorf / Charlottenburg und Bornimer Straße
im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteil Grunewald)

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplanes IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) und des Bebauungsplanes IX-11-1 teilweise ersetzt.

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 01.09.1964 und die Änderung vom 28.07.1964 (In diese Abzeichnung eingearbeitet)
Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Blatt Längen- und Querprofile.

Vermerk: Die Straßenbegrenzungslinien der Trabener Straße – soweit sie nicht an Eigentumsgrenzen verlaufen – entsprechen der örtlich vorhandenen Parkabgrenzung bzw. der örtlich vorhandenen Zäune.

  • Bebauungsplan IX-58

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (5.7 MB)

  • Bebauungsplan IX-58 Begründung

    PDF-Dokument (215.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche a b c d e f g h i k l m a sind Bauten für eine Grobfilteranlage und einen Gerätehof zulässig.
  2. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastenden Flächen dürfen mit Ausnahme der Fläche c d e f g h i k l c nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  3. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wohnwege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  4. Die durch Bebauungsplan IX-11 am 24.6.1959 festgesetzte Art der Nutzung für die Flächen A B C D A, F G H F (private Grünfläche) und D E F D (Straßenland) wird aufgehoben.
  5. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.

Koordinatenverzeichnis

Punkt-Nr. Y X Radius
2542 *76 807,21 8 892,84
2545 *76 735,78 9 024,79 1000,00
4412 *76 708,97 9 066,52 unendlich
4410 *76 676,54 9 120,65 1000,00
4407 *76 632,49 9 199,77 unendlich
2552 *76 617,50 9 306,98 150,00
2569 *76 753,44 8 902,43
2572 *76 714,47 8 962,71 350,00
4991 *76 714,08 8 962,39 —-
4992 *76 663,41 9 025,45 unendlich
4996 *76 627,45 9 082,31 300,00
4998 *76 475,99 9 436,80 4000,00