Bebauungsplan IX-38

für die Grundstücke
Grainauer Straße 1-9, Geisbergstraße 22-24 und Kulmbacher Straße 9-12
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 31.05.1960 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-38

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.4 MB)

  • Bebauungsplan IX-38 Begründung

    PDF-Dokument (105.8 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Bei dem Wohngebäude auf dem Grundstück Geisbergstr. 23 sind, unbeschadet privater Rechte Dritter, Fenster und Traufüberstand zum Grundstück Geisbergstr. 22 zulässig.
    Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten;
  2. Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  3. Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke – außer in Vorgärten – können ausnahmsweise feste Garagenbauten für den Eigenbedarf der Bewohner und bauliche Nebenanlagen wie Müllhäuschen usw. zugelassen werden.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.
  6. Die Führung und Abmessung der Wohnwege, die Lage und Abmessung der Wageneinstellplätze, Kinderspielplätze und Wirtschaftsflächen, die mit der sonstigen Nutzung des Grundstückes in Zusammenhang stehen, sind nicht Gegenstand der Festsetzung; Veränderungen können auf Kosten der privaten Grünflächen gefordert oder zugelassen werden.