Bebauungsplan IX-29

für die Grundstücke
Gasteiner Str. 17-18, Berliner Str. 41-43 und Brandenburgische Str. 1-3a u. 84-87
in Berlin-Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 14.04.1959 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-29

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.4 MB)

  • Bebauungsplan IX-29 Begründung

    PDF-Dokument (105.1 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Bei Wohngebäuden an Eigentumsgrenzen sind, unbeschadet privater Rechte Dritter, Fenster und Traufüberstand zulässig.
  2. Die unter Geh- und Leitungsrecht stehenden Flächen dürfen nur mit leicht zu beseitigendem Pflaster oder flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
  3. Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke können ausnahmsweise Garagenbauten und bauliche Anlagen wie Müllhäuschen usw. für den Eigenbedarf der Bewohner zugelassen werden.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes, die Führung der privaten Wohnwege und die Anordnung der privaten Wageneinstellplätze sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.