Bebauungsplan IX-22

für die Grundstücke
Schaperstr. 12, 13 und Rankestr. 17

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-22

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.5 MB)

  • Bebauungsplan IX-22 Begründung

    PDF-Dokument (88.3 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Mischbauflächen sind “Geschütztes Gebiet” im Sinne des § 8 Ziff. 25 Abs.3 der Bauordnung für die Stadt Berlin vom 9.November 1929 in der Fassung des 29. Nachtrages vom 6.Oktober 1949.
  2. Für das Vortreten von Bauteilen über zwingende Baulinien und Baugrenzen gelten die Bestimmungen des § 8 Nr. 16 bis 22 der Bauordnung für die Stadt Berlin entsprechend.
  3. Die Fläche a, b, c, d, a muß jederzeit für den öffentlichen Fußgängerverkehr und die Verlegung von Leitungen zur Verfügung stehen.
  4. Innerhalb der privaten Freiflächen können bauliche Nebenanlagen wie Müllhäuschen usw. zugelassen werden.
  5. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.