Bebauungsplan IX-15

für das Gelände zwischen
Karlsruher- und Joachim-Friedrich-Straße
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 14.04.1958 (In diese Abzeichnung eingearbeitet.).

  • Bebauungsplan IX-15

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (6.1 MB)

  • Bebauungsplan IX-15 Begründung

    PDF-Dokument (9.7 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Das Gelände ist Wohngebiet im Sinne des § 8 Nr. 25 Abs. 2 der Bauordnung für die Stadt Berlin vom 9. November 1929 in der Fassung des 29. Nachtrages vom 6. Oktober 1949.
  2. Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke können ausnahmsweise feste Garagenbauten für den Eigenbedarf der Bewohner zugelassen werden.
  3. Für das Vortreten von Bauteilen über zwingende Baulinien und Baugrenzen gelten die Bestimmungen des § 8 Nr. 16 bis 22 der Bauordnung für die Stadt Berlin entsprechend.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.