Bebauungsplan IX-17

für das Gelände zwischen
Ballenstedter Straße, Brandenburgische Straße,
Sauerländer Straße, Westfälische Straße
und Eisenzahnstraße
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 25.10.1961.

  • Bebauungsplan IX-17

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.0 MB)

  • Bebauungsplan IX-17 Begründung

    PDF-Dokument (229.0 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten; Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  2. Bauliche Anlagen innerhalb und beiderseits der Schutzstreifen sind so auszuführen, daß die Leitungen vor Beschädigungen gesichert sind und die Zugänglichkeit in vollem Umfange gewahrt ist. Im übrigen dürfen die Schutzstreifen nur mit leicht zu beseitigendem Pflaster oder flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.