Bebauungsplan VII-78

für das Gelände an der
Waldschulallee und Harbigstraße
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Teilweise durch den Bebauungsplan VII-172 ersetzt.
Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-78

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.6 MB)

  • Bebauungsplan VII-78 Begründung

    PDF-Dokument (312.8 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Für die Sonderzweckfläche (Studentenwohnheim) und den Vorbehaltsbauplatz für soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke wird als Maß der baulichen Nutzung eine Bruttogeschoßfläche von 0,4 m² je m² Baugrundstück festgesetzt.
  2. Die Traufhöhe der baulichen Anlagen darf 11,20 m über Gelände nicht überschreiten.
  3. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten; Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes, die Führung der privaten Wege und Anordnung der Wageneinstellplätze sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.