Bebauungsplan VII-53

für die Grundstücke
Loschmidtstraße 2/10a, Otto-Suhr-Allee 36 u. 40/46, Cauerstraße 36-39
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-53

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.1 MB)

  • Bebauungsplan VII-53 Begründung

    PDF-Dokument (172.3 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Für den Schulstandort wird als Maß der baulichen Nutzung eine größte Baumasse von 3,0 m³ umbauten Raumes je m² Baugrundstück festgesetzt.
  2. Dachform der Wohngebäude : Flachdach.
  3. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten. Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  4. Die mit Schutzstreifen bezeichnete Fläche darf nur mit leicht zu beseitigenden Befestigungen und flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
  5. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.