Bebauungsplan VII-45

für das Gelände zwischen
Scottweg – Stiftweg – Dickensweg – Passenheimer Straße

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-45

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.4 MB)

  • Bebauungsplan VII-45 Begründung

    PDF-Dokument (196.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Dachform: Satteldach, Neigung 25-30°
  2. Der vorhandene Baumbestand innerhalb der privaten Grünfläche ist zu erhalten; einzelne Bäume können nur mit Zustimmung des Gartenbauamtes entfernt werden.
  3. Innerhalb der privaten Grünfläche können bauliche Nebenanlagen (Müllhäuschen usw.) für den Eigenbedarf der Bewohner zugelassen werden.
  4. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch auszugestalten und zu unterhalten. Die Aufstellung von Vitrinen und Ankündigungsmitteln jeder Art ist im Bereich der privaten Grünflächen unzulässig.
  5. Falls eine Einfriedigung des Geländes erforderlich wird, darf sie an den Straßen nicht höher als 0,75 m sein.
  6. Die Einteilung des Straßenraumes, die Anordnung der privaten Wageneinstellplätze einschl. Zufahrten und Spielplätze sowie die Führung der privaten Wohnwege sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
  7. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften. Das Gelände ist Wohngebiet. Es sind nur Wohnungen zulässig.
  8. Für das Vortreten von Bauteilen über Baugrenzen gelten die Bestimmungen des § 8 Nr. 16 bis 22 der Bauordnung für die Stadt Berlin entsprechend.