Bebauungsplan VII-87 Festgesetzt

für die Grundstücke
Tapiauer Allee 5-8 Johannisburger Allee 8/28 u. 9/11 Tannenbergallee 40
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-87

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Bebauungsplan VII-87 Begründung

    PDF-Dokument (108.3 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten, Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  2. Die Einfriedigungen der Grundstücke an den Straßen sind einheitlich zu gestalten und dürfen 1,0 m Höhe nicht überschreiten.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.