Bebauungsplan VII-18-1

für das Gelände zwischen
Krumme Straße, Bismarckstraße, Zillestraße und Richard-Wagner-Straße
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt. Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-18-1

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.5 MB)

  • Bebauungsplan VII-18-1 Begründung

    PDF-Dokument (154.9 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Für das Sondergebiet (Opernhaus) wird als Maß der baulichen Nutzung eine größte Baumasse von 14,0 m³ umbauten Raumes je m² Baugrundstück festgesetzt.
  2. Auf der Fläche A B C D A müssen mindestens zwei volle Geschosse Stellplätzen vorbehalten bleiben.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.