Bebauungsplan IX-83

für die Grundstücke
beiderseits der Nachodstraße zwischen
Prager Straße – Grainauer Straße und Bamberger Straße
sowie für die Grundstücke
Bamberger Straße 12, Motzstraße 74/80, 79, 79a und Bamberger Straße 13-15
im Bezirk Wilmersdorf

Zu diesem Bebauungsplan gehören die Deckblätter vom 19.09.1967 und 17.09.1969 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-83

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.6 MB)

  • Bebauungsplan IX-83 Begründung

    PDF-Dokument (192.0 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Höhenlage der baulichen Anlage auf der festgesetzten Fläche für Stellplatzgebäude H I K L M N 0 P H bestimmt sich daraus, daß eine Gebäudehöhe von 37,0 m über NN nicht überschritten werden darf.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  4. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes traten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs.1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Koordinatenverzeichnis

Punkt-Nr. Y X Radius
C 1985 *80 211,40 8 742,70
C 1987 *80 265,03 8 730,86 367,59
C 1989 *80 296,58 8 718,36 200,00
C 1990 *80 417,80 8 658,00 unendlich
C 1996 *80 254,99 8 693,71 —-
C 2000 *80 321,24 8 671,90 352,67
C 1998 *80 392,54 8 640,31 unendlich
C 1157 *80 376,95 8 658,67 —-
C 1150 *80 434,27 8 634,55 500,00
K1 *80 400,00 8 600,00
L1 *80 406,99 8 600,13
M1 *80 405,76 8 626,04 900,0
N1 *80 389,30 8 633,00