Bebauungsplan IX-85

für die Grundstücke
Mainzer Straße 20 und 21 Ecke Weimarische Straße 21-24
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan Bebauungsplanes IX – A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

Teilweise durch den Bebauungsplan IX-85-1 ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-85

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Bebauungsplan IX-85 Begründung

    PDF-Dokument (674.8 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  2. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
  3. Auf dem Grundstück Weimarische Straße 21-24 Ecke Mainzer Straße 21 ist ein Sichtdreieck mit 8.0 m Kathetenlänge von sichtbehindernden baulichen Anlagen und Bepflanzungen freizuhalten.