Bebauungsplan IX-95

für die Grundstücke
Westfälische Straße 6/ Konstanzer Straße 46/ Brandenburgische Straße 57, Brandenburgische Straße 51/ Münstersche Straße 7-9 (teilweise), Brandenburgische Straße 53 (teilweise), für die Konstanzer Straße zwischen Brandenburgische Straße und Westfälische Straße und für eine Teilfläche der Westfälischen Straße

  • Bebauungsplan IX-95

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-95 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten A B C D E F ist zugleich Baugrenze.
  2. Die Höhenlage der baulichen Anlage auf der festgesetzten Fläche für Stellplätze mit zwei zulässigen Ebenen bestimmt sich daraus, daß eine Gebäudehöhe von 40,0 m über NN nicht überschritten werden darf.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträgers der U-Bahn zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  5. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen und Stellplätze sind unzulässig.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.